Tschechische Telekommunikationsbehörde startet Aufklärungskampagne zur DSA-Verordnung

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​​​​​​​Die Verordnung über digitale Dienste (DSA) ist seit über einem Jahr direkt anwendbar. In der Tschechischen Republik wurde die Tschechische Telekommunikationsbehörde (ČTÚ) zum Koordinator ernannt, deren Aufgaben durch das in Arbeit befindliche Gesetz über die digitale Wirtschaft festgelegt werden. Die ČTÚ hat ihre Rolle sehr proaktiv wahrgenommen und bereits eine Reihe von Unternehmen mittels einer Datennachricht über ihre möglichen Pflichten nach der DAS-Verordnung informiert. Dies war für viele überraschend.


Lenka Hanková, Rödl & Partner Prag

Am 17. Februar 2024 trat die Verordnung (EU) 2022/2065 über den Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG in Kraft, die für alle Online-Vermittlungsdienste gilt, unter anderem für:

  • ​Reine Durchleitungsdienste (z. B. Internetdienstanbieter, Anbieter von offenen WLAN-Netzen – z.B. WLAN in Hotels oder Einkaufszentren),
  • Caching-Dienste (Dienste zur vorübergehenden Speicherung von Informationen),
  • Hosting-Dienste (z. B. Webhosting, Cloud-Anbieter, Online-Plattformen, Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, zu denen auch E-Shops gehören können, wenn sie Kunden die Möglichkeit bieten, Bewertungen abzugeben, an Diskussionen teilzunehmen oder sich online beraten zu lassen); und
  • Internet-Suchmaschinen.
Die Verordnung soll zur Schaffung eines sichereren Online-Umfelds beitragen. Sie führt diverse neue Verpflichtungen für Anbieter digitaler Dienste ein, die je nach Art des Dienstes abgestuft sind. Typisch für alle Dienste ist ihre Interaktion mit den Inhalten der Nutzer. Es handelt sich um jedwede Daten, die ein Internetnutzer einem Vermittler im Rahmen dessen Dienstes zur Verfügung stellt (z. B. ein Nutzerkommentar, eine Bewertung, ein Diskussionsbeitrag, eine Anzeige, ein Foto oder ein Video in einem sozialen Netzwerk). Diese Inhalte können von zwischengeschalteten Dienstanbietern übertragen, gespeichert, veröffentlicht und weiter bearbeitet werden. Und wenn diese Inhalte in der Offline-Welt als rechtswidrig angesehen werden, müssen sie auch in der Online-Welt als rechtswidrig eingestuft werden.

Die Verordnung legt auch die Bedingungen für die Haftung der Anbieter für solche Inhalte fest. Grundsätzlich trifft die Anbieter keine unmittelbare Haftung. Wenn sie jedoch Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangen und nicht entsprechend ihren Pflichten damit umgehen, können sie haftbar und schadenersatzpflichtig werden.

Derzeit übt die tschechische Telekommunikationsbehörde nur jene Kompetenzen aus, die nicht in die Rechte und Pflichten der Subjekte eingreifen, und dies bis das neue Gesetz über die digitale Wirtschaft in Kraft tritt. Dieses hat gerade erst die zweite Lesung im tschechischen Parlament passiert. Dieses Gesetz wird künftig jedoch seine volle Wirkung entfalten und nicht nur die Kontrolle von Verpflichteten, sondern auch die Verhängung erheblicher Verwaltungsstrafen ermöglichen.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie zu den Verpflichteten gehören, empfehlen wir Ihnen die Lektüre des ČTÚ-Leitfadens für Anbieter (hier) und der speziell für das tschechische Geschäftsumfeld erstellten Anbieter-Studie (hier). Vielleicht finden Sie sich auch in der vorläufigen Liste der identifizierten Anbieter digitaler Dienstleistungen (hier).

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Lenka Hanková

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

Senior Associate

+420 236 163 710

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