Absetzbarkeit von Spenden: Verlängerung der Frist bis 2027

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​​​​​​​​​​​Im Februar dieses Jahres wurde der erwartete Entwurf des Gesetzes über die Verlängerung der Frist für höhere abzugsfähige Spenden von 30 Prozent rückwirkend verabschiedet.

 
Natürliche Personen können die erhöhten Spenden für die Jahre 2022 bis 2026 abziehen. Körperschaften können den Abzug der Spenden bis zu 30 Prozent des zu versteuernden Einkommens für Veranlagungszeiträume durchführen, die zwischen dem 01. März 2022 und dem 28. Februar 2027 enden. 
  
Um die Spenden absetzen zu können, müssen die Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes erfüllt sein. 




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