Verpflegungsmehraufwand bei Inlandsreisen und das Kilometergeld in 2025

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​​​​​Durch die Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales werden neue Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand bei Inlandsreisen, das Kilometergeld für die Nutzung von Privatwagen bei Dienstreisen und durchschnittliche Kraftstoffpreise für das Jahr 2025 geregelt. Durchschnittliche Kraftstoffpreise sind insbesondere der Ermittlung des Kilometergeldes bei der Nutzung von Privatwagen bei Dienstreisen heranzuziehen.

  

Verpflegungsmehraufwand bei Inlandsreisen 

Verpflegungsmehraufwand bei Inlandsreisen mit einer Dauer 
  • ​von weniger als 12, aber mehr als 5 Stunden: CZK 148,00
  • von weniger als 18, aber mehr als 12 Stunden: CZK 225,00
  • von mehr als 18 Stunden: CZK 353,00

Kilometergeld  

Werden bei Dienstreisen Privatwagen genutzt, erhöht sich das Kilometergeld auf 5,80 CZK/km, bei einspurigen Fahrzeugen und Dreirädern auf 1,60 CZK/km. 

Zu erstattende Kraftstoffkosten betragen 35,80 CZK/Liter für 95-Oktan-Benzin, 40,50 CZK/Liter für 98-Oktan-Benzin, 34,70 CZK/Liter für Diesel und 7,70 CZK/kWh für Strom.  

Tagegeld bei Auslandsreisen in 2025 

Durch die Verordnung des Finanzministeriums Nr. 373/2024 Gbl. Wird das Tagegeld bei Auslandsreisen geregelt. Der Verpflegungsmehraufwand wurde in den folgenden europäischen Staaten erhöht: 
  • ​Dänemark von 60 auf 65 EUR/Tag
  • Finnland von 55 auf 65 EUR/Tag
  • Kroatien von 45 auf 50 EUR/Tag
  • Irland von 50 auf 55 EUR/Tag
  • Italien von 50 auf 55 EUR/Tag
  • Ungarn von 45 auf 50 EUR/Tag
  • Polen von 45 auf 50 EUR/Tag
  • Portugal von 40 auf 45 EUR/Tag
  • Rumänien von 40 auf 45 EUR/Tag 

Homeoffice-Pauschale  
Die Homeoffice-Pauschale beträgt nach dem Arbeitsgesetzbuch 4,80 CZK.

Die Homeoffice-Pauschale wird durch die Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales nach den vom Tschechischen Statistikamt veröffentlichten Daten über den Haushaltsverbrauch ermittelt, der an eine Stunde eines Erwachsenen in einem durchschnittlichen tschechischen Haushalt angepasst wird.  

Die Arbeitgeber können den Arbeitnehmern die Homeoffice-Kosten auch in der nachgewiesenen Höhe erstatten.  

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Kontakt

Ing. Martina Šotníková

Ing. Daniel Ďuriš
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