Steuerbefreiung nach Hochwasserschäden: Was ist möglich?

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​​​​​​​​Gemäß § 17a des Grundsteuergesetzes können Gemeinden bei der Bewältigung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen, insbesondere von Naturereignissen, die von diesen Extremwetterereignissen betroffenen, auf ihrem Gebiet liegenden Grundstücke für eine Dauer von höchstens fünf Jahren ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreien. 


Im vergangenen Jahr haben wir ein Extremwetterereignis - das Hochwasser - erlebt. Es stellt sich die Frage, ob Steuerschuldner, in deren Eigentum vom Hochwasser betroffene Grundstücke stehen, auf eine Steuerbefreiung hoffen können.

Soll eine Steuerbefreiung erfolgen, müssen die Gemeinden eine entsprechende Verordnung erlassen oder eine allgemeine Maßnahme ergreifen. Die Grundsteuerbefreiung kann für den bereits abgelaufenen Veranlagungszeitraum gewährt werden, wobei die Verordnung so erlassen, bzw. eine allgemeine Maßnahme so ergriffen werden muss, dass sie bis zum 31. März 2025 in Kraft treten. 

Überraschenderweise sind diese Informationen nicht öffentlich bekannt.  

Der Erlass einer Verordnung kann im Gesetzblatt von Gemeinden und Verwaltungsbehörden unter dem Link h​ttps://sbirkapp.gov.cz/vyhledavani/pravni-predpisy geprüft werden.

Bislang wurden keine derartigen Verordnungen für Hochwasserschäden des vergangenen Jahres erlassen. 

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Ing. Petr Koubovský
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