Kryptowährungen und steuerfreie Einkünfte aus Kryptowährungen

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​​​​​​​Bei der Änderung des Gesetzes zur Digitalisierung des Kapitalmarktes und zur nachhaltigen Finanzierung (Parlamentsdruck 694, Senatsdruck 31) wurde vorgeschlagen, dass die Gewinne aus Kryptowährungen steuerfrei sind.  


Das Änderungsgesetz wurde bereits Ende 2024 von der Abgeordnetenkammer verabschiedet und am 22. Januar 2025 vom Senat beschlossen.

Mit dem Änderungsgesetz werden für die Befreiung von Einkünften aus Kryptowährungen dieselben Voraussetzungen eingeführt wie für die Befreiung der Einkünfte aus Wertpapieren. Einkünfte aus Kryptowährungen bis zu 100.000 CZK pro Jahr, bzw. Einkünfte bis zu 40 Millionen CZK, wenn die Kryptowährung mindestens über die Haltefrist von drei Jahren gehalten wird, sind nunmehr steuerfrei. Da keine Übergangsregelungen bestehen, gilt diese Befreiung auch für Einkünfte aus Kryptowährungen, die in der Vergangenheit erworben wurden.

Interessant ist die Begründung der Steuerbefreiung: Das Hauptargument für die Steuerbefreiung ist, dass ETFs (eine Form von Wertpapieren) in Kryptowährungen ausgegeben werden. Da die Einkünfte aus diesen Wertpapieren steuerfrei sein können, müssen auch die Einkünfte aus Kryptowährungen steuerfrei sein. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ETFs auch für Edelmetalle, Agrarrohstoffe oder Währungen bzw. Währungskörbe ausgegeben werden, wobei die Einkünfte aus diesen Wirtschaftsgütern steuerpflichtig sind. Die Befreiung der Einkünfte aus dem Währungsumtausch wurde sogar im letzten Steuerbelastungspacket entweder gestrichen oder erheblich reduziert.  

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Ing. Miroslav Holoubek
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