ESRS G1 – Unternehmenspolitik und -kultur

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​​​​​​​​Mit dem heutigen Artikel schließen wir die Artikelreihe ab, in denen wir Ihnen die für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts erforderlichen ESRS-Standards vorgestellt haben. Der letzte Standard ESRS G1 zielt darauf ab, Angabepflichten zu regeln, die es den Nutzern von Nachhaltigkeitsberichten ermöglichen, die Strategie und die Prozesse von Unternehmen Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur zu verstehen. 


Ivan Brož, Rödl & Partner Prag 

Im Gegensatz zu den anderen Bereichen (E und S) besteht für „G“ ein einziger Standard. Es ist zu betonen, dass der ESRS-Standard G1 einer der kürzesten ist, vor allem deshalb, weil er die Angabepflicht für die Wertschöpfungskette nur am Rande regelt und die in der Anlage C des ESRS 1 geregelte stufenweise Einführung von Datenpunkten nach ESRS G1 nicht erforderlich ist. Was bedeutet der Buchstabe G? Es handelt sich dabei um den inzwischen häufig verwendeten Begriff Governance, der vereinfacht als Unternehmensführung übersetzt werden kann.

Ziel dieses Standards ist es Im Wesentlichen, Angabepflichten festzulegen, die es ermöglichen, die Unternehmensethik und die Unternehmenskultur zu verstehen, einschließlich der Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Maßnahmen für eine verantwortungsvolle Unternehmenspolitik, die zur Aufrechterhaltung des guten Rufs, zur Vermeidung von finanziellen Sanktionen und zum Vertrauen der Stakeholder führen sollen.

Zusätzlich zu den allgemeinen Angabepflichten, die in engem Zusammenhang mit dem Querschnittsstandard ESRS 2 stehen, wie z. B. Aufgaben, Verantwortlichkeit und Fachkenntnisse der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, enthält der ESRS G1 die folgenden wesentlichen Angabepflichten:

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

  • ​G1-1 - Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur
  • G1-2 - Management der Beziehungen zu Lieferanten
  • G1-3 - Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Parameter und Ziele​

  • ​G1-4 - Korruptions- oder Bestechungsfälle
  • G1-5 - Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
  • G1-6 – Zahlungspraktiken

Bei der Steuerung von Risiken und Chancen (IRO) ist es nach ESRS G1 erforderlich, u.a. folgende Informationen offenzulegen:
  • ​Mechanismen zur Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken hinsichtlich rechtswidriger Verhaltensweisen oder Verhaltensweisen, die im Widerspruch zu seinem Verhaltenskodex oder ähnlichen internen Regeln stehen
  • Strategien zum Schutz von Hinweisgebern 
  • Angabe, wie bei der Auswahl von Lieferanten soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt werden
  • Strategien zur Bekämpfung von Korruption oder Bestechung, einschließlich Einzelheiten zu Schulungen oder zur Einrichtung interner Meldekanäle 

Eine spezifische Angabepflicht betrifft Strategien in Bezug auf den Tierschutz.

Der Standard verweist auf zahlreiche internationale Dokumente, insbesondere auf das UN-Übereinkommen gegen Korruption oder die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz von Hinweisgebern. Es ist davon auszugehen, dass viele Anforderungen von großen Unternehmen seit langem erfüllt sind, sei es als Konzerngrundsätze oder zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften. Andererseits sind einige Themen und Indikatoren, wie Lobbying-Aktivitäten oder Korruptionsfälle, eher Ausnahmefälle. Bei den Jahresabschlussprüfungen stellen wir zunehmend die Einführung der Unternehmensethik und der Unternehmenskultur, der Informationskanäle und der Strategien zur Bekämpfung von Korruption fest. 

Es scheint, dass die Entwicklung der ESG-Strategie für die Unternehmenspolitik einfacher ist als für andere Nachhaltigkeitsbereiche.

Wenn die Unternehmen über die erforderlichen Strategien und Maßnahmen nicht verfügen, muss dies im Nachhaltigkeitsbericht angegeben werden. Im Nachhaltigkeitsbericht sind auch Pläne zur Umsetzung dieser Strategien darzustellen.

Nach ESRS G1 sind folgende Angabepflichten zu erfüllen. 

  • ​G 1–4 Korruptions- oder Bestechungsfälle
- die Anzahl der Verurteilungen und die Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, wobei sich die Offenlegung auf Unternehmen in der Wertschöpfungskette beschränkt, an denen das Unternehmen oder seine Mitarbeiter direkt beteiligt sind.  
  • ​G1-5 - Politische Einflussnahme und Lobbying-Aktivitäten
- den gesamten monetären Wert der direkt und indirekt von dem Unternehmen getätigten finanziellen Zuwendungen und Sachleistungen, aufgeschlüsselt nach Ländern oder geografischen Gebieten sowie nach Art des Empfängers 
  • ​G1-6 - Zahlungspraktiken
- die durchschnittliche Zeit (in Tagen), die das Unternehmen benötigt, um eine Rechnung ab dem Zeitpunkt des Beginns der vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsfrist zu begleichen,
- eine Beschreibung der Standardzahlungsbedingungen des Unternehmens in Tagen, aufgeschlüsselt nach Hauptkategorien von Lieferanten, und den Prozentsatz seiner Zahlungen, bei denen diese Standardbedingungen angewandt werden,
- die Zahl der derzeit anhängigen Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzug.

Die Anlage A enthält wie die anderen Standards Aspekte, die bei der Berichterstattung zu berücksichtigen sind.

2025 ist das erste Jahr, für das große Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen haben. Wenn Sie mit der Sammlung von Informationen für diese Berichterstattung noch nicht begonnen haben, ist es an der Zeit, sich mit Experten in Verbindung zu setzen, die Sie bei der Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes unterstützen.

In der nächsten Ausgabe unseres News Letters können Sie sich auf eine Einführung in die zweite Säule der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die EU-Taxonomie, freuen.

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Ivan Brož

Auditor (Tschechische Rep.)

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