Das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten

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​​​Das vom Senat verabschiedete und vom Präsidenten am 18. Dezember 2024 unterzeichnete Umsatzsteuer-Änderungsgesetz, das am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, bringt zahlreiche Änderungen mit sich, von denen einige erst am 1. Juli 2025, am 1. Januar 2026 oder sogar am 1. Januar 2027 in Kraft treten. 


Das Änderungsgesetz setzt nicht nur die EU-Richtlinie und die jüngste Rechtsprechung um, sondern ändert auch erheblich 
  • ​Voraussetzungen für die umsatzsteuerliche Erfassung von Unternehmern und die Ermittlung des für die Lieferschwelle maßgeblichen Umsatzes
  • Ort der Leistung für ausgewählte sonstige Leistungen 
  • Ermittlung des Entgeltes in besonderen Fällen oder
  • die Besteuerung von Grundstücken. ​

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Ing. Michael Pleva
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