Sozialversicherungsabkommen zwischen Tschechien und Brasilien: Was erwartet uns?

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​​​​​​Am ersten November trat das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Tschechischen Republik und der Föderativen Republik Brasilien in Kraft. Da die sozial-rechtlichen Fragen noch nicht vertraglich geregelt waren, beurteilten beide Staaten die Versicherungsansprüche nach ihren lokalen Vorschriften. 


Das Abkommen beruht auf vier allgemeinen Grundsätzen: Gleichbehandlung der Staatsangehörigen beider Staaten, Versicherungspflicht im Staat, in dem die Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung ausgeübt wird, Zusammenrechnung der Versicherungszeiten für die Entstehung von Rentenansprüchen und Zahlung von Altersrenten in den anderen Vertragsstaat. 

Ein weiterer wichtiger Bereich des Abkommens sind die Regelungen für die so genannten entsandten Arbeitnehmer, die bei einer Entsendung (die nicht länger als 36 Monate dauert) dem Sozialrecht des Entsendestaates unterliegen.

Das Abkommen erstreckt sich nicht auf die  Krankentagegeldversicherung, die Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, das Arbeitslosengeld, die Sozialhilfe, die Leistungen für Kriegsopfern sowie die Krankenversicherung.

Bei Rückfragen sind wir gerne bereit, Sie zu unterstützen.​

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