ESRS E3 – E5

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​​​​​​​​​​In früheren Ausgaben unserer Artikelreihe „Nachhaltigkeitsberichterstattung unter der Lupe“ haben wir Ihnen unter anderem den ESRS E1 und den ESRS E2 darstellt. In diesem Artikel möchten wir die Standards ESRS-E3 bis E5 - Wasser und Meeresressourcen, Biodiversität und Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - ansprechen. 


Ivan Brož, Rödl & Partner Prag

Alle drei Standards sollten zusammen mit den übergreifenden Standards ESRS 1 und ESRS 2 interpretiert werden. Wie die anderen ESRS-Standards haben auch die Standards ESRS-E3 bis E5 eine feste Gliederung, die wir schon in unseren früheren Artikeln kommentiert haben. Unser Artikel konzentriert sich auf „Angabepflichten“ der einzelnen Standards.

ESRS E3 – Wasser und Meeresressourcen​

Der Standard ESRS E3 betrifft die Berichtserstattung zu Wasser und Meeresressourcen. Obwohl die Meeresressourcen für tschechische Unternehmen wenig interessant sind, können Wasserressourcen ein großes Thema sein. 

Angabepflichten

AngabepflichtPflichtangabenBeispiele
StrategieEs ist die Strategie für die Steuerung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen zu erläutern. Ziel dieser Angabepflicht ist es, Strategien zur Minimierung der nachteiligen Auswirkungen auf Wasser- und Meeresressourcen zu vermitteln.Ziel ist es, den Wasserverbrauch in den nächsten fünf Jahren um 20 % zu vermindern, u.a. durch Installation von wassersparenden Anlagen, das Recycling von Wasser in industriellen Prozessen oder Mitarbeiterschulungen, deren Thema ein nachhaltiger und sparsamer Umgang mit Wasser ist.
Maßnahmen und Mittel

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

 

Investitionen in Abwasseraufbereitungstechnologien, die die Wiederverwendung von Wasser in industriellen Prozessen ermöglichen. Als weitere Maßnahme bieten sich Regenwassersammler für die Bewässerung von Grünflächen auf dem Firmengelände.
Ziele

Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

 

Verringerung der in natürliche Gewässer eingeleiteten jährlichen Abwassermenge um 5 %
ParameterInformationen über den Wasserverbrauch, einschließlich der Angaben zum Gesamtwasserverbrauch und zur Wasserintensität Zum Beispiel Angaben zum Gesamtwasserverbrauch, zur Menge des wiederverwendeten Wassers oder zur Menge des in Flüsse und Seen eingeleiteten Abwassers.
finanzielle AuswirkungenErwartete finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen, einschl. der Bezifferung von Sanierungskosten und Investitionen in Technologien zur Senkung des Wasserverbrauchs  Investitionen i.H.v. Mio. 10 CZK in die Modernisierung von Abwasseraufbereitungsanlagen, die durch den geringeren Wasserverbrauch und die niedrigeren Kosten für die Abwasserentsorgung zu jährlichen Einsparungen i.H.v. TCZK 500 führen. ​​

ESRS E4 – Biodiversität & Ökosysteme​

Der Standard ESRS E4 enthält Angabepflichten in Bezug auf das Verhältnis des Unternehmens zu Land-, Süßwasser- und Meereslebensräumen, Ökosystemen und Populationen entsprechender Tier- und Pflanzenarten, einschließlich der Vielfalt innerhalb der Arten, zwischen den Arten und der Ökosysteme und ihrer Wechselwirkung mit indigenen Völkern und anderen betroffenen Gemeinschaften. Zusätzlich zu den EU-Verordnungen verweist der Standard auf die Vision des globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal.

Angabepflichten

AngabepflichtPflichtangabenBeispiele
StrategieStrategie zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, einschließlich Ziele und Maßnahmen zur Minimierung negativer Auswirkungen auf diese Bereiche. Ziel: Schutz und Wiederherstellung lokaler Ökosysteme. Diese Strategie kann Maßnahmen wie das Pflanzen von Bäumen, den Schutz von Feuchtgebieten oder die Ausweisung von Naturschutzgebieten in der Umgebung von Produktionsbetrieben umfassen.
MaßnahmenMaßnahmen zur Verhinderung oder Minderung wesentlicher tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen und zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme Es kann sich um die Wiederherstellung von Lebensräumen handeln, z. B. um die Revitalisierung von Flüssen oder die Aufforstung. Eine weitere Maßnahme können ökologische Korridore sein, die eine freie Bewegung von Tieren in verschiedenen Naturräumen ermöglichen. Im Übergangsplan sollen auch die für diese Projekte erforderlichen finanziellen Mittel und Mitarbeiter angegeben werden.
ZieleMessbare Ziele für die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf wissenschaftlichem Konsens Das Ziel kann zum Beispiel darin bestehen, dass die Zahl von geschützten Pflanzenarten auf dem Firmengelände in den nächsten fünf Jahren um 10 % erhöht wird.
ParameterEs sollten Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt, einschließlich der Anzahl der geschützten Arten und der Fläche von Schutzgebieten gemessen und veröffentlicht werden.Es können u.a. Angaben über die Zahl von geschützten Pflanzenarten auf dem Betriebsgelände, die Fläche von Schutzgebieten oder erfolgreiche Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen gemacht werden.
finanzielle AuswirkungenFinanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit Erhaltung der biologischen Vielfalt, einschließlich der Aufwendungen, die für den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen anfallen.   Investitionen i.H.v. TEUR 500 in die Wiederherstellung von Feuchtgebieten, die zur Verbesserung der Wasserqualität und zur Erhöhung der Artenvielfalt führen.

* Beim Standard ESRS E4 kann die Festlegung von Parametern für die biologische Vielfalt sehr individuell sein und für Unternehmen vielleicht die größte Herausforderung darstellen. Dies ist einer der Gründe, warum auf diesen Standard die Bestimmungen des ESRS 2 über die stufenweise Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung angewandt werden können.
 

ESRS E5 –  Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft​

Ziel dieses Standards ist es, vor allem folgende drei Bereiche zu verstehen: Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Die Kreislaufwirtschaft soll eine höhere Ressourceneffizienz bei der Nutzung technischer und biologischer Materialien und Wasser ermöglichen, indem ein System entwickelt wird, das eine hohe Haltbarkeit und höhere Quoten bei: Wiederverwendung, Reparatur, Aufarbeitung, Wiederaufarbeitung, Umfunktionierung und Recycling ermöglicht.

Angabepflichten

AngabepflichtPflichtangabenBeispiele
StrategieStrategie im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, eischließlich der Maßnahmen zur Verhinderung oder Abmilderung negativer Auswirkungen im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung  Strategie, die darauf abzielt, die Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen zu verringern und die nachhaltige Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen zu fördern. Diese Strategie kann Maßnahmen wie Wiederverwendung von Materialien, Verwendung erneuerbarer Materialien oder Abfallminimierung umfassen.
Übergangsplan 

Plan, der einzelne Maßnahmen und Ressourcen zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft enthält

 

Projekte zur Wiederverwertung von Abfällen, zur Einführung geschlossener Produktionskreisläufe und zur Förderung umweltfreundlicher Innovationen. Im Plan sollten auch die dafür erforderlichen Ressourcen (z. B. finanzielle Mittel und Mitarbeiter) angegeben werden.
ZieleMessbare Ziele für Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft auf wissenschaftlichem Konsens

In den nächsten fünf Jahren Reduzierung der Nutzung von nicht erneuerbaren Materialien um 20%

.

ParameterAngaben zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, einschließlich Angaben zu verwendeten oder wiederverwendeten Materialien Menge der verwendeten Materialien, prozentualer Anteil von wiederverwendeten Materialien und Erfolgsquote von Projekten zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
finanzielle AuswirkungenAuswirkungen in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, einschließlich der Aufwendungen für die Wiederverwendung und die Wiederaufarbeitung von MaterialienBußgelder, die bei Nichteinhaltung der Abfallverwertungsvorschriften festgesetzt wurden, betrugen TEUR 200. Diese Bußgelder wurden wegen unzureichender und umweltschädlicher Abfallsammlung und -trennung verhängt. Das Unternehmen hat daraufhin weitere TEUR 300 in die Abfallwirtschaft und neue Technologien investiert, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten und das Risiko künftiger Strafen zu minimieren.

Die Angabepflichten der einzelnen Standards zeigen, dass die Standards von Unternehmen nicht nur eine transparente und präzise Berichterstattung verlangen, sondern die Unternehmen auch dazu motivieren, durch innovative Technologien und vorbeugende Maßnahmen im Umweltschutzbereich aktiv tätig zu sein. Wie bei ESRS E1 und ESRS E2 wird auch bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten die Einbeziehung von Experten aus den jeweiligen Branchen unerlässlich sein.​​​

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Ivan Brož

Auditor (Tschechische Rep.)

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