Erlass von Verspätungszuschlägen für die von Überschwemmungen betroffenen Unternehmer

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​​​​​​​​​​Nach Entscheidung des Finanzministers werden den Unternehmern, die seit dem 12. September 2024 von Überschwemmungen betroffen waren oder deren Kontrollmeldung von einer vom Hochwasser betroffenen Person (z.B. einem externen Buchhalter) erstellt wird, Verspätungszuschläge für eine verspätete Angabe von Kontrollmeldungen erlassen.


Der Erlass von Verspätungszuschlägen gilt für Kontrollmeldungen für Voranmeldungszeiträume August und September 2024, einschließlich berichtigter Kontrollmeldungen, die zwischen dem 12. September und dem 31. Oktober 2024 hätten abgegeben werden müssen. Die Verspätungszuschläge können unter der Voraussetzung erlassen werden, dass die Kontrollmeldungen bis zum 25. November 2024 abgegeben werden und bis zu diesem Tag dem Finanzamt angezeigt wird, dass der jeweilige Unternehmer oder die Person, die mit Erstellung seiner Kontrollmeldung beauftragt ist, vom Hochwasser betroffen war. Die Musteranzeige ist im Online-Portal des Finanzministeriums vorhanden.

Der Erlass von Verspätungszuschlägen gilt weder für die erste verspätete Abgabe einer Kontrollmeldung in einem Kalenderjahr, bei der die Verspätungszuschläge nicht automatisch festgesetzt werden, noch für höhere Verspätungszuschläge (CZK 10.000, CZK 30.000 oder CZK 50.000), deren Erlass individuell beantragt werden kann. ​

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