Steuerfreie Veräußerungserträge, aus denen der Erwerb einer eigenen Wohnung finanziert wird

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​​​​​​​​​​Zum 1. Juli 2024 wurden die Voraussetzungen für steuerfreie Veräußerungserträge, aus denen der Erwerb einer eigenen Wohnung finanziert wird, gelockert.


Bislang waren Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, aus denen eine eigene Wohnunđg finanziert wurde, einkommensteuerfrei. Die Steuerbefreiung konnte jedoch nur dann erfolgen, wenn die Erzielung dieser Veräußerungserträge dem Finanzamt angezeigt wurde, andernfalls waren die Veräußerungserträge steuerpflichtig. Die Meldung war bis Ende des jeweiligen Veranla­gungs­zeitraums abzugeben.


Mit der Novelle wurden die Vorschriften für steuerfreie Veräußerungserträge gelockert. Vom Finanzamt werden nunmehr bei der Verletzung der Anzeigepflicht „nur“ noch Bußgelder erhoben, der Anspruch auf steuerfreie Veräußerungserträge bleibt jedoch bestehen. Auch weiterhin ist es erforderlich, dass die Veräußerungserträge zur Finanzierung einer eigenen Wohnung verwendet werden.


Die Novelle trat am 1. Juli 2024 in Kraft; Übergangsbestimmungen ermöglichen eine frühere Anwendung. ​

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Ing. Josef Krátký

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