Neue Leitlinie zur Umsetzung des Country-by-Country-Reportings

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​​​​​​​​​​Die OECD hat eine weitere Aktualisierung der Leitlinie zur Umsetzung der Grundsätze für die Erstellung von Country-by-Country-Reports (nachfolgend nur „CbCR“) herausgegeben. Den CbCR haben große multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. EUR zu erstellen. Der CbCR hat über die finanziellen Kennzahlen und die Geschäftstätigkeit von Konzernunternehmen zu informieren.

  

Petr Tomeš, Rödl & Partner Prag 

Im Mai 2024 veröffentlichte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine weitere Aktualisierung ihrer Leitlinien zur Umsetzung der Country-by-Country-Reports (CbCR). 

Der CbCR gehört zur BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD aus dem Jahr 2014 und gilt für große multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz von über 750 Mio. EUR. Der CbCR informiert über die finanziellen Kennzahlen und die Geschäftstätigkeit von Konzernunternehmen.  Ziel der Berichterstattung ist es, die Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer und die Gewinnverkürzung zu verhindern.  

Seit dem Jahr 2014 wurden die Grundsätze für CbCR mehrmals aktualisiert. Die aktuelle Leitlinie fasst de facto alle Änderungen zusammen und konzentriert sich unter anderem auf die Präzisierung einiger Begriffe, wie z. B. der meldepflichtigen finanziellen Kennzahlen, vor allem im Hinblick auf die Vereinheitlichung dieser Begriffe nach gesetzlichen Vorschriften der einzelnen OECD-Mitgliedstaaten.  

Die Leitlinie reagiert des Weiteren auf einige praktische Fragen, sie definiert z. B. Rechtsträger, deren Kennzahlen meldepflichtig sind (Investmentfonds, Vereine), setzt Grundsätze für Unternehmen fest, die zu mehreren multinationalen Konzernen gehören (Joint Ventures) und informiert über Meldepflichten von Betriebsstätten. 

Schließlich wird der Umsatz präzisiert, nach dem zwischen meldepflichtigen Unternehmensgruppen unterschieden wird, und es werden die Wechselkurse für die Umrechnung von Zahlen von Unternehmen aus dem Drittlandsgebiet festgesetzt. 

Die Meldedaten werden zwischen den Finanzbehörden der OECD-Mitgliedsländer ausgetauscht (der CBcR wird immer an das Finanzamt der obersten Konzerngesellschaft abgegeben). Die neuen Auslegungsregeln präzisieren die Grundsätze für den Austausch von erforderlichen Informationen. 

Wenn zum CbCR auch Ihr Konzern verpflichtet ist, sprechen Sie unsere Spezialisten an, die Ihnen helfen, die Pflichten Ihrer Tochtergesellschaften zu beurteilen.


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Ing. Petr Tomeš

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

Partner

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