ESG: ESRS-Standards – ESRS 2 – Allgemeine Angaben

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​​​​​​​​​Der zweite übergreifende ESRS-Standard ist der ESRS 2. Anders als ESRS 1 definiert dieser Standard die Berichtspflicht bzw. die Pflichtangaben für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Branche und ihrem Geschäftsbetrieb.


Radim Botek, Rödl & Partner Prag 

Der ESRS 2 ist der erste Standard, der zahlreiche Abkürzungen verwendet, die auch in anderen Standards enthalten sind

Abkürzung

English description

Übersetzung

DR

Disclosure Requirement

Grundlage für die Erstellung

IRO

Impacts, Risk, Opportunities

Auswirkungen, Risiken und Chancen

BP

Basic Principles

Allgemeine Voraussetzungen

GOV

Governance

Gouvernace

SBM

Strategy and Business Model

Strategie und Geschäftsmodell 

MDR

Minimum Disclosure Requirements

Mindestangabepflichten

MDR-P

MDR – Policy

- Strategien

MDR-A

MDR – Actions

- Maßnahmen

MDR-T

MDR – Targets 

- Ziele

MDR-M

MDR – Metrics  

- Parameter​


Nach ESRS 2 sind in den Nachhaltigkeitsberichten folgende Angaben zu machen: 

1. Allgemeine Grundlagen für die Erstellung​

  • BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung  
Grundlagen für die Berichterstattung - einzeln oder konsolidiert, einschließlich der Berücksichtigung der Wertschöpfungskette sowie einer Erläuterung, welche vertraulichen Informationen nicht angegeben wurden.
  • BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen
Zu diesen Angaben gehören:  
  • Zeithorizonte - die eigentliche Definition des Unternehmens und ihre Begründung
  • Schätzungen innerhalb der Wertschöpfungskette - Parameter, Grad der Unsicherheit und der Plan des Unternehmens für die Präzisierung von Schätzungen
  • Quellen der Unsicherheit von Schätzungen und Ergebnissen – bei Parametern mit einem hohen Grad an Unsicherheit sind Quellen der Unsicherheit und zugrunde liegende Annahmen und Beurteilungen anzugeben
  • Kommentar zu den Änderungen in der Berichterstattung, einschließlich der Gründe und der überarbeiteten Vergleichsangaben
  • die Art der wesentlichen Fehler und deren Berichtigungen für jeden Zeitraum
  • eine Liste aller durch Verweise eventuell einbezogenen Informationen 
  • bei Erleichterungen bei der erstmaligen Berichterstattung nach der Anlage C des ESRS 1 Identifizierung und Beschreibung der wesentlichen Themen 

2. Unternehmensleitung und -steuerung ​

  • GOV-1 –Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
    Insbesondere sind Informationen über die Zusammensetzung der Organe, einschließlich der Identifizierung der für Nachhaltigkeit verantwortlichen Personen, Angaben über die Vielfalt, Aufgaben und Zuständigkeit, einschließlich der Fachkenntnisse über Nachhaltigkeit, zu machen. Die Vielfalt wird durch den Anteil von Mitarbeitern, Frauen und nicht geschäftsführenden Organmitgliedern dargestellt. 
  • GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, die an Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichts¬organe erteilt werden
    ​Dies bedeutet, wie, wann und von wem die Organmitglieder informiert werden, welche wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen im Berichtszeitraum beurteilt wurden. 
  • GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 
    Als Zielvereinbarungen sind Bezüge für Organmitglieder zu verstehen, die von der Erreichung bestimmter Nachhaltigkeitsziele oder -indikatoren abhängig sind. Bestehen solche Zielvereinbarungen, sind sie, einschl. ihrer Festsetzung und des Anteils der so vereinbarten variablen Vergütung, zu erläutern.
  • ​GOV-4 –Erklärung zur Sorgfaltspflicht
    Es bestehen keine spezifischen Anforderungen, es wird jedoch davon ausgegangen, dass in Nachhaltigkeitsberichten Maßnahmen von Unternehmen für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht erläutert werden.​​
  • GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
    ​​​​In diesem Abschnitt sind die wichtigsten Bestandteile des Risikomanagementsystems und der internen Kontrollen bei Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte zu erläutern.  

3. Strategie​​

​​​SBM-1 –Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Es sind Informationen über die wichtigsten Bestandteile der nachhaltigen Unternehmensstrategie anzugeben, insbesondere:
  • ​Eine Darstellung​

​​​​​​- wesentliche Produkt- und Die​​​​nstleistungsgruppen, Märkte und Abnehmergruppen, einschließlich wesentlicher Veränderungen im Berichtsjahr 

- Anzahl der Mitarbeiter nach Regionen
- Rohstoffe und Produkte, die in bestimmten Märkten verboten sind  
  • ​​​Segmentberichterstattung nach Branchen, ggf. abgestimmt auf die Segmentberichterstattung nach 
    IFRS 8  
  • Erklärung zum Geschäftsbetrieb in ausgewählten Branchen - fossile Brennstoffe, Chemie, Tabakproduktion
  • ​Ziele und Bestandteile der Unternehmensstrategie in Bezug auf Produkte, Märkte oder Interessengruppen
  • ​Beschreibung des Geschäftsmodells innerhalb der Wertschöpfungskette 
- Erworbene Rohstoffe, Waren und Fremdleistungen und deren Beschaffung und Entwicklung
- Eigene Rohstoffe, Waren, Eigenleistungen und Kundennutzen
​- Position des Unternehmens und Beschreibung der wichtigsten Geschäftspartner (Lieferanten, Abnehmer usw.) 
  • ​SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
    Es ist zu erläutern, wie die Interessen der Interessenträger in der Strategie und im Geschäftsmodell berücksichtigt werden, d.h. es ist ihre Einbeziehung in die Sorgfaltspflicht nach den einzelnen Bereichen und nach Stakeholdern anzugeben. 
  • SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (P)
In diesem Berichtsteil sind folgende Informationen anzugeben:  
  • ​​Beschreibung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich aus der doppelten Wesentlichkeit ergeben, einschließlich ihrer Zuordnung zu den relevanten Bestandteilen des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette 
  • aktuelle und voraussichtliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und voraussichtliche Unternehmensmaßnahmen
  • aktuelle und voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf Vermögens-, Ertragslage und die Mittelflüsse
  • Informationen, inwieweit das Geschäftsmodell von wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen gefährdet ist.  

4. ​Steuerung von Auswirkungen, Risiken und Chancen  

4.1. Offenlegung der Informationen über die Beurteilung der Wesentlichkeit ​
  • IRO-1 – Beschreibung der Maßnahmen für die Ermittlung und Auswertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
    Erst in diesem Berichtsteil ist die Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen zu erläutern, nach denen die Nachhaltigkeitsberichte erstellt werden. Dazu gehören die Methoden, die Annahmen, die Prioritäten und die Bewertungskriterien, die Berücksichtigung der Wertschöpfungskette, die Einbindung der Interessenträger oder die Einbeziehung des Auswertungsprozesses in Maßnahmen der Geschäftsleitung. 
  • ​​IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Nachhaltigkeitsaspekte
    Nach dieser Anforderung ist unter anderem eine Liste der ESRS-Anforderungen (z. B. als Index) zu erstellen, die bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte zu beachten ist, einschließlich Links zu den entsprechenden Seiten. 
Wird der Klimawandel nach ESRS E1 als unbedeutendes Thema beurteilt, sind die Schlussfolgerungen detailliert zu erläutern, einschließlich einer eigenen zukunftsorientierten Analyse.

4.2. Mindestangaben über Strategien und Maßnahmen​
  • ​MDR-P – Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
  • MDR-A –Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte 
In diesem Abschnitt des ESRS 2 werden die Mindestanforderungen an die Berichterstattung über Strategien und Maßnahmen zur Vermeidung, Abschwächung und Behebung tatsächlicher und potenzieller erheblicher Auswirkungen, zur Bewältigung erheblicher Risiken und/oder zur Nutzung erheblicher Chancen erläutert. 

5. Parameter und Ziele 

  • ​MDR-M – Parameter in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
  • ​​MDR-T –Nachverfolgen der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben
​Der letzte Abschnitt des ESRS 2 erläutert die Mindestanforderungen an die Berichterstattung über Parameter und Ziele zu allen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Diese Parameter und Ziele erweitern die Berichtspflichten, die in den jeweiligen themenspezifischen Standards festgelegt sind. 

Schlussfolgerung 

War unser Artikel schwierig und komplex? Ja, damit sind wir einverstanden. Diese theoretische Einführung in die ESRS-Standards, die in den letzten drei Ausgaben unseres Newsletters enthalten war, war jedoch erforderlich, damit wir Ihnen in den nächsten Ausgaben die einzelnen themenspezifischen Standards darstellen können. Als allerersten Standard werden wir – wie erwartet – den ESRS E1 – Klimawandel - kommentieren.

Kontakt

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Ing. Radim Botek

Auditor (Tschechische Rep.)

Partner

+420 236 1633 05

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