Änderungen bei der Zustellung von Mahnbescheiden

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​​​​​​​Mit der Novelle der tschechischen Zivilprozessordnung wurden zum 1. Juli dieses Jahres die Wirkungen der Zustellung von elektronischen und klassischen Mahnbescheiden (Zahlungsbefehlen) geändert. 


Für sie gilt nunmehr die Fiktion der Zustellung zu eigenen Händen mit Ablauf des zehnten Tages nach der Zustellung der Datennachricht an die Data-Box, d.h. auch ohne dass sich der Beklagte in die Data-Box eingeloggt hat. Mit der Zustellung des Mahnbescheids beginnt die kurze Widerspruchsfrist von 15 Tagen, die nicht versäumt werden sollte. Ein Mahnbescheid, gegen den kein Widerspruch eingelegt wird, hat die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils.

Mit der Novelle wurde auch die finanzielle Grenze für den elektronischen Mahnbescheid geändert. Neu kann der Erlass eines Mahnbescheids in unbegrenzter Höhe beantragt werden, genau wie bei einem herkömmlichen Mahnbescheid. Dies ist zweifellos eine gute Nachricht für Gläubiger, da das gesamte Verfahren erheblich beschleunigt wird. Für alle anderen ist es ratsam, ihre Data-Box regelmäßig zu überprüfen und sich eine Benachrichtigung - zumindest per E-Mail - über eingehende Nachrichten einzurichten.

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Mgr. Lenka Hanková

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