Aktuelles zur Besteuerung zwischen Tschechien und Russland: Wie reagiert die Generalfinanzdirektion?

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​Wie wir Sie bereits informiert haben, sind alle wesentlichen Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Tschechischen Republik (DBA) nach Entscheidung Russlands zum 8. August 2023 außer Kraft getreten. Daraufhin hat die Tschechische Republik das DBA ab dem 29. September 2023 ausgesetzt und da​​mit die Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Russland beseitigt. Weitere Informationen, wie Steuerpflichtige bei Geschäften mit russischen Unternehmen vorgehen sollten, sind im aktuell veröffentlichten Schreiben der Generalfinanzdirektion über die Aussetzung der Anwendung bestimmter Artikel des Doppelbesteuerungsabkommens (nachfolgend nur „Schreiben“) enthalten.


Kateřina Jordanovová, Rödl & Partner Prag

Bei Zahlungen an russische Unternehmen geleistet, haben tschechische Steuerpflichtige ab dem 29. September 2023 ausschließlich das Einkommensteuergesetz (EStG) anzuwenden. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Steuerpflichtige verpflichtet sind, die Steuer nach EStG einzubehalten (in der Praxis meist zum Zahlungszeitpunkt). Die Einkünfte unterliegen somit nach EStG der tschechischen Quellensteuer (oder dem Steuereinbehalt), die in der Regel 15 % beträgt. Die Generalfinanzdirektion bestätigte in ihrem Schreiben, dass der zulässige Quellensteuersatz von 35 % nicht angewandt wird. Einkünfte, die in Russland erzielt und somit in Russland besteuert werden, werden nach dem folgenden vereinfachten Schema besteuert. Maßgeblich ist der Tag, an dem der russische Steuerpflichtige zum Steuerabzug verpflichtet ist (die tschechische Finanzverwaltung akzeptiert jedoch auch den Tag der Gewinnrealisierung nach EStG, d.h. bei buchführungspflichtigen Gesellschaften insbesondere den Zeitpunkt, zu dem die Erträge verbucht werden und bei nicht buchführungspflichtigen natürlichen Personen den Zahlungseingang):

  • ​Bei Einkünften, die bis zum 28. September 2023 erzielt werden, erfolgt nach DBA keine Doppelbesteuerung, d.h. die russische Steuer, die nach DBA zu zahlen ist, wird auf die tschechische Steuer angerechnet (bei natürlichen Personen und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit kann, wenn die Voraussetzungen nach EStG erfüllt sind, die Freistellungsmethode angewandt werden). 
  • Bei Einkünften, die ab dem 29. September 2023 erzielt werden, kann weder die Anrechnungs- noch die Freistellungsmethode angewandt werden. Die russische Steuer kann jedoch vom Einkommen der tschechischen Steuerpflichtigen abgezogen werden. 
  • Bei Einkünften, die zwischen dem 8. August 2023 und dem 28. September 2023 erzielt werden (dem Zwischenzeitraum, in dem Russland, jedoch nicht die Tschechische Republik das BDA nicht mehr anwendet), können Steuerpflichtige nach ihrem Ermessen die Besteuerungsmethode (i) oder (ii) währen.  

Ein ähnliches Schema sollte für russische Betriebsstätten gelten. Die diesen Betriebsstätten im Jahr 2023 zurechenbaren Erträge und Aufwendungen sollten in zwei Zeiträume aufgeteilt werden (vom 1. Januar bis zum 28. September und vom 29. September bis Ende 2023), die russische Steuer sollte nach den oben genannten Modellen aufgeteilt und berücksichtigt werden. 

Das Schreiben enthält auch weitere Einzelheiten über die Besteuerung einmaliger oder laufender Einkünfte. Sollten Sie Geschäfte mit russischen Unternehmen durchführen und sich wünschen, spezifische steuerliche Auswirkungen dieser Geschäfte zu beurteilen, sind wir gern bereit, Sie beratend zu unterstützen. 

Kontakt

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Mgr. Kateřina Jordanovová, LL.M.

Rechtsanwältin (Tschechische Republik), Steuerberaterin (Tschechische Republik)

+420 2 3616 3254

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