Neuauflage der KfW-Förderung von Energieeffizienz im Unternehmen

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Zum 31. Dezember 2018 werden die bisherigen Programme, das KfW Energieeffizienzprogramm Abwärme – gefördert durch das BMWi (294) sowie das KfW Energieeffizienzprogramm Abwärme – Investitionszuschuss (494) eingestellt. Anträge die bis zum 31. Dezember 2018 vollständig bei der KfW eingehen, werden noch auf Basis der alten Richtlinie für die Förderung der Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen vom 25. August 2017 beschieden.

 

Ab dem 1. Januar 2019 ist dann eine Antragstellung im Rahmen des Programms für Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (295) möglich. Das Programm umfasst einen Kredit in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss.

 

Die Förderung erfolgt mittels 4 Module die miteinander kombiniert werden können:

 

Modul 1: Querschnittstechnologien

Hierbei werden investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz wie beispielsweise elektrische Motoren/Antriebe, Pumpen oder auch Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwasser gefördert.


Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (zzgl. 10 Prozent im Falle von KMU).

 

Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien

Die Förderung umfasst Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen.
Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (zzgl. 10 Prozent im Falle von KMU).

 

Modul 3: MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagement-Software

Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (zzgl. 10 Prozent im Falle von KMU).

 

Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Hierbei werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen gefördert wie z.B.

  • Prozess- und Verfahrensumstellung
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung (inkl. Einbindung in Wärmenetze und Verstromung)
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Etc.


Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (zzgl. 10 Prozent im Falle von KMU) bzw. maximal 500 Euro pro eingesparter Tonne CO2 und Jahr (max. 700 Euro im Falle von KMU).

 

Neben den genannten Modulen sind weiterhin die Kosten für die Erstellung eines (Energie-)Einsparkonzepts sowie die Umsetzungsbegleitung förderfähig. Das Einsparkonzept ist bei Antragstellung bereits vorzulegen.

 

Der Tilgungszuschuss ist in Summe auf 10 Millionen Euro je Vorhaben begrenzt, wobei maximal 200.000 Euro auf Modul 1 entfallen dürfen.


Antragsberechtigt sind gewerbliche und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, sowie Contractoren, unabhängig von ihrer Umsatzgröße. Kommunen sind von einer Förderung ausgeschlossen.


Der maximale Kreditbetrag beträgt i.d.R. 25 Mio. Euro, die Kreditlaufzeit maximal 20 Jahre. Der Zinssatz kann bis zu 10 Jahre festgeschrieben werden.

 

Mit dem Vorhaben darf erst nach erfolgter Zusage begonnen werden.

Kontakt

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Maria Ueltzen

Europäische Dipl.-Verwaltungsmanagerin (FH)

Associate Partner

+49 911 9193 3614

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