Am 5. Oktober 2018 erfolgte die Veröffentlichung der umbasierten Erzeugerpreisindizes durch das Statistische Bundesamt

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Alle fünf Jahre erfolgt eine Indexumbasierung und -revision durch das Statistische Bundesamt. Hierbei werden die verschiedenen Indizes überarbeitet und an die aktuellen Marktstrukturen angepasst. Nachdem bereits Anfang des Jahres der Lohnindex umbasiert veröffentlicht wurde, wurden nun am 5. Oktober 2018 die auf das Basisjahr 2015 umbasierten Indizes der Erzeugerpreise veröffentlicht. Die Indizes auf Basis des Jahres 2010 verlieren dadurch an Gültigkeit. Dies bedeutet u.a. für Fernwärmeversorgungsunternehmen, Verträge, welche von der Umbasierung betroffene Preisgleitformeln enthalten, angepasst werden müssen.

 

Zum 5. Oktober 2018 wurden vom Statistischen Bundesamt die Indizes der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte (Fachserie 17 Reihe 2) mit der neuen Basis 2015 = 100 veröffentlicht. Die Umbasierung wird regelmäßig in einem Turnus von fünf Jahren vorgenommen. Dazu überprüft das Statistische Bundesamt die Zusammensetzung und das Wägungsschema der Indizes und passt diese an die veränderten Marktstrukturen an. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass einzelne Indizes vom Statistischem Bundesamt aussortiert und nicht weiter veröffentlicht oder neu hinzugenommen werden. Dies bedeutet für alle Fernwärmeversorger, dass sie ihre verwendeten Preisgleitformeln überprüfen müssen und die betreffenden Indizes gegebenenfalls auf die neue Basis 2015 = 100 aktualisieren oder sogar ganz austauschen müssen. Nachdem bereits am Anfang des Jahres der Index der tariflichen Verdienste (Fachserie 16 Reihe 4.3) umbasiert wurde, folgen sukzessive weitere Indexreihen. So werden laut Angaben des Statistischen Bundesamtes die umbasierten Verbraucherpreisindizes (Fachserie 17 Reihe 7) erst Anfang des Jahres 2019 veröffentlicht.


Bei einer Untersuchung (siehe Studie „Preisfindung in der Wärmewirtschaft” ) wurde festgestellt, dass 95 Prozent der damals betrachteten Fernwärmeversorgungsunternehmen von der Umbasierung betroffen waren. Diese hatten mindestens einen Index in ihrer Preisgleitung enthalten, der von der damaligen Umbasierung betroffen war. Insbesondere der Investitionsgüterindex (Fachserie 17 Reihe 2 Lfd.Nr. 3) wurde häufig bei den untersuchten Unternehmen zur Abbildung der Kostenentwicklung verwendet.

 

Die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der „Umbasierung” für Fernwärmeversorger ergebenden rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen diskutieren wir gerne am 16. Oktober 2018 im Rahmen unserer Informationsveranstaltung „Preisgleitklauseln auf dem Prüfstand – Umbasierung des Statistischen Bundesamtes erfolgt im Oktober 2018”.

 

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Benjamin Richter

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