Änderung zur Förderintensität in der Kälte-Klima-Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

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Am 21. Oktober 2017 trat die Änderung der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen in Kraft. Die Maximalförderung wurde für Basis- und Bonusförderung auf 150.000 Euro festgelegt. Die Förderhöchstgrenze darf nun maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.

 

Zum 21. Oktober 2017 ist die Änderung zur Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen in Kraft getreten. Damit wird nun neben einer Maximalförderung von insgesamt 150.000 Euro für die Basis- und Bonusförderung auch eine Förderhöchstgrenze von maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben festgelegt.

 

Fördergegenstand der Richtlinie sind:

  • Kompressions-Kälteanlagen
  • Klimaanlagen
  • Ammoniakanlagen
  • Sorptionsanlagen


Die Förderrichtlinie definiert für die einzelnen Anlagentypen weitere technische Mindestanforderungen. Bewilligungsbehörde und Adressat der elektronisch einzureichenden Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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Maria Ueltzen

Europäische Dipl.-Verwaltungsmanagerin (FH)

Associate Partner

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