KfW Förderung jetzt auch für nicht-öffentliche Ladestationen – Akquise-Argument auch für Stadtwerke!

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​veröffentlicht am 20. Oktober 2020

 

Gefördert wird die Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht-öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Die Förderung erfolgt über das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), eine Antragstellung ist ab dem 24. November 2020 direkt über das KfW-Zuschussportal möglich. Anträge sind vor Bestellung der Ladestation zu stellen. Eine Förderung erfolgt ausschließlich für bestehende Wohngebäude. So ist z.B. der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf Parkplätze an Bürogebäuden nicht förderfähig, Anträge von Wohnungseigentümergemeinschaften oder Wohnungsunternehmen für vermietete Stellplätze an Wohngebäuden sind jedoch zulässig. Bei Antragstellung durch Eigentümer von Mietwohnraum erfolgt die Förderung im Rahmen von De-minimis-Beihilfen.


Die Förderung beträgt fix 900 Euro je Ladepunkt sofern die Investitionskosten je Ladepunkt mindestens diesen Betrag erreichen.


Zu den förderfähigen Kosten zählen:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem
  • Netzanschluss
  • Elektroinstallationsarbeiten

 

Voraussetzung für eine Förderung ist weiterhin, dass ausschließlich Strom aus Erneuerbaren Energien Verwendung findet. Zum Programmstart wird von Seiten der KfW zudem eine Liste mit Ladestationen veröffentlicht, welche die technischen Mindestanforderungen des Programmes erfüllen. Eine Förderung von nicht aufgeführten Ladestationen ist im Einzelfall mit der KfW zu klären.

 

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