Förderung von kleinen Wasserkraftanlagen in Baden-Württemberg wieder möglich

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Nach Klärung beihilferechtlicher Grundlagen (EEG Doppelförderungsverbot) für die Förderung von kleiner Wasserkraft ist seit dem 10. August 2017 eine Antragstellung wieder möglich. Nächste Antragsfrist ist der 15. September 2017.

 

​Eine Förderung von kleinen Wasserkraftanlagen >= 100 kW und < 1.000 kW wird in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung mittels direkter Zuschüsse gewährt. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Eigentümer oder Betreiber von Wasserkraftanlagen oder Querbauwerken. Unternehmen sind antragsberechtigt sofern sie die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Zu den Fördertatbeständen zählen:

 

  • Technische Modernisierung von im Betrieb befindlichen Anlagen
  • Revitalisierung von momentan nicht betriebenen Anlagen
  • Erschließung ökologisch verträglicher Potenziale

 

Als Sonderregelung wurde in die neuen Fördergrundsätze die Möglichkeit der Förderung von Altfällen aufgenommen, die bei Einstellung des Förderprogramms im September 2014 bewilligungsreif und entsprechend bei den Bewilligungsstellen aktenkundig waren. Dies gilt ab einer Anlagenleistung >= 40 kW.

 

Die Förderung ist gedeckelt auf maximal 200.000 Euro. Zudem darf die Förderung maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie maximal 65 Prozent (bei kleineren Unternehmen) bzw. 55 Prozent (bei mittleren Unternehmen) des Fehlbedarfs betragen. Der Fehlbetrag ermittelt sich aus der Differenz zwischen Stromgestehungskosten und EEG-Vergütung. Der jeweils geringere Wert findet Anwendung zur Definition des Förderhöchstbetrags.

 

Anträge sind jeweils bis spätestens 31. März bzw. 31. Oktober eines jeden Jahres bei der unteren Wasserbehörde sowie dem Regierungspräsidium als Bewilligungsstelle einzureichen. Im Jahr 2017 ist abweichend hiervon eine Antragstellung bis zum 15. September 2017 möglich.

Kontakt

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Maria Ueltzen

Europäische Dipl.-Verwaltungsmanagerin (FH)

Associate Partner

+49 911 9193 3614

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