Die Uhr tickt! WPG-Pflichten für Wärmenetzbetreiber bis 2026 – Warum ein Transformationsplan jetzt der richtige Schritt ist

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​​​​​​veröffentlicht am 19. März 2025

 

Bis Ende 2026 müssen Wärmenetzbetreiber einen Dekarbonisierungsfahrplan vorlegen. Ein gut durchdachter Transformationsplan hilft Ihnen, nicht nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch eine zukunftssichere und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu gestalten. Nutzen Sie dabei Synergien mit der kommunalen Wärmeplanung, um eine effiziente Strategie zur optimalen Wärmeversorgungslösung vor Ort zu entwickeln.


Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind Wärmenetzbetreiber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan zu erstellen, sofern ihr Netz nicht bereits vollständig mit erneuerbaren Energien oder Abwärme betrieben wird und eine Länge von einem Kilometer überschreitet.


Wie lassen sich diese Anforderungen erfüllen?

In dem Fahrplan legt der Betreiber eines Wärmenetzes transparent dar, dass die Entwicklung oder der Bau seines Netzes den Zielen und Vorgaben des WPG entspricht. Die genauen Anforderungen sind in Anlage 3 des WPG aufgeführt. Nach Fertigstellung ist der Fahrplan sowohl der zuständigen Behörde als auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Er dient als strategische Roadmap zur Umstellung des Wärmenetzes auf eine klimaneutrale Versorgung und muss alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.


Doch es gibt auch Alternativen zur Erfüllung der Anforderung:
Wärmenetzbetreiber können sich von der Pflicht zur Erstellung eines Dekarbonisierungsfahrplans befreien, wenn sie einen Transformationsplan oder eine Machbarkeitsstudie nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) vorlegen. Dafür gibt es zwei Optionen:

  • Antragstellung bis zum 31.12.2025 für BEW Modul 1
  • Bewilligung eines BEW Modul 2 Förderantrags für Neuinvestitionen in das Netz bis zum 31.12.2026


Verbunden mit diesen Optionen sind im besten Fall entsprechende Zusagen für Fördermittel aus der BEW.


Der Transformationsplan als strategischer Ansatz

Ein bewährtes Instrument zur Erfüllung der Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes bietet der Transformationsplan nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Die Erstellung wird auch entsprechend im BEW “Modul 1” i. d. R. mit bis zu 50 % finanziell gefördert.


Der Transformationsplan umfasst eine IST-Analyse, definiert einen treibhausgasneutralen SOLL-Zustand und skizziert vierjährige Maßnahmenpakete mit konkreten Umsetzungsschritten. Als Wärmenetzbetreiber tragen Sie nicht nur die Verantwortung für die Erstellung des Transformationsplans, sondern auch für die Umsetzung der Maßnahmen. Der Transformationsplan dient entsprechend nicht nur als strategischer Leitfaden, sondern ist ebenfalls Voraussetzung für die Förderung von Investitionen nach BEW Modul 2. Dieses Modul fördert die Transformation von bestehenden Netzen hin zur Treibhausgasneutralität und unterstützt die baulichen Maßnahmen mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, je nach Wirtschaftlichkeitslücke. Auch ein bis 31.12.2026 bewilligter BEW Modul 2 Antrag für Neuinvestitionen in das Netz erfüllt die Anforderung aus dem WPG.


Kommunen sind parallel dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Die Fristen richten sich je nach der Bevölkerungszahl zum Stichtag 1. Januar 2024 und liegen am 30.06.2026 bzw. 30.06.2028. Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus einem strategischen Plan, welcher die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im gesamten Stadt- oder Gemeindegebiet umfasst. Nach WPG § 32 (5) müssen Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne bestehende Wärmepläne berücksichtigen und sich mit der kommunalen Wärmeplanung abstimmen. Da inhaltlich zahlreiche Parallelen zwischen Dekarbonisierungsfahrplan, Transformationsplan und der kommunalen Wärmeplanung bestehen, ist eine enge Verzahnung empfehlenswert. Dies hilft Synergien zu nutzen und realistische, umsetzbare Maßnahmen zu definieren.


Warum ist ein zeitnaher Start von Vorteil?

Das Ende des Jahre 2026 rückt stetig näher. Da die Beantragung der Fördermittel für den Transformationsplan zusätzliche Zeit vor der tatsächlichen Bearbeitung des Transformationsplans in Anspruch nimmt, sollte so zeitnah wie möglich mit der Vorbereitung begonnen werden.
Bei der BEW gilt: Kein Vorhabensbeginn vor Eingang eines Förderbescheides!
Die folgende Abbildung zeigt das typische Ablaufschema zur Beantragung und Durchführung eines Transformationsplans im Rahmen des BEW Modul 1:

 

Abbildung 1: Ablaufschema Beantragung und Durchführung eines Transformationsplans mit Förderung durch die BEW


Zur Beantragung der Fördermittel der BEW für die Erstellung eines Transformationsplans ist zunächst eine Antragstellung beim BAFA notwendig, welcher unter anderem eine Projektskizze beinhaltet. Für die Vorbereitung der Antragstellung sollten ca. 4 Wochen eingeplant werden. Daraufhin benötigt das BAFA Zeit zur Bearbeitung des Antrages. Dieser Zeitraum variiert, doch es ist von ca. 1,5 - 4 Monaten auszugehen. Nach der Bewilligung des Antrags gilt eine Frist von 12 Monaten (mit der Option zur einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate) zur Ausarbeitung des Transformationsplans, welcher im Anschluss wiederum aufseiten des BAFAs geprüft wird. Das Vorliegen eines den Anforderungen nach BEW Modul 1 entsprechenden Transformationsplans ist Voraussetzung zur Beantragung einer Investitionsförderung nach BEW Modul 2.


Um den Prozess als Wärmenetzbetreiber möglichst effizient zu gestalten, ist es sinnvoll, die erforderlichen Planungsleistungen für LPh2 bis LPh4 (in Anlehnung an die HOAI) bereits während der Prüfung des Transformationsplans vorzubereiten. Lesen Sie dazu hier wie BEW Förderanträge, Planungsleistungen und Vergabeverfahren optimal aufeinander abgestimmt werden können und welche Schritte auf den Transformationsplan folgen.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei sämtlichen Schritten von der Beantragung der Fördermittel der BEW hin zur Erstellung des Transformationsplans. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

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