Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyseur-Infrastruktur in Bayern – Der Freistaat stellt 150 Millionen Euro zur Verfügung

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​veröffentlicht am 23. August 2023

 

Mitte Juli hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die Bekanntmachung des Förderprogramms zum Aufbau einer Elektrolyseur-Infrastruktur veröffentlicht. Ziel der Förderung ist es, regionale Elektrolyseur-Infrastruktur zur anteiligen Deckung des mittelfristig steigenden Wasserstoffbedarfs in Bayern aufzubauen.

 

Antragsberechtigt gemäß Förderrichtlinie sind:

  • Juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts
  • Natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben

Gefördert werden Investitionen in die Neuerrichtung von Elektrolyseuren und unmittelbar damit verbundene Anlagenbestandteile zur Erzeugung von ausschließlich erneuerbarem Wasserstoff. Nicht zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Infrastruktur für die Verteilung und Übertragung des Wasserstoffs, Batterie-Speicher, zugehörige Stromerzeugungsanlagen und Anlagen zur Rückverstromung sowie für den Erwerb von Grundstücken. Ausgaben für den Betrieb der Anlage sind ebenfalls nicht zuwendungsfähig.

 

Voraussetzung für die Zuwendung ist eine elektrische Mindestleistung der Anlage von 1 MW sowie die Nutzung von 100% Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Bei Vorhaben im Bereich des erneuerbaren Wasserstoffs, die einen Elektrolyseur und eine oder mehrere Einheiten zur Erzeugung erneuerbarer Energien nach einem einzigen Netzanschlusspunkt beinhalten, darf die Kapazität des Elektrolyseurs die Gesamtkapazität der Einheiten zur Erzeugung erneuerbarer Energien nicht überschreiten.

 

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses mit einer Förderquote von bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (bei KMU bis zu 55% bzw. 65%).


Antragstellungen werden im Rahmen des ersten Förderaufrufs ab September 2023 möglich sein. In der ersten Verfahrensstufe können bis zu dem im jeweiligen Förderaufruf genannten Stichtag Projektskizzen eingereicht werden. Die Laufzeit des Förderprogramms ist bis Ende 2026 geplant.


Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

 

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