Historische Werte des Wärmepreisindexes auf neuer Basis verfügbar: Fernwärmeversorger sollten möglichen Handlungsbedarf prüfen

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veröffentlicht am 09. August 2023

 

Fernwärmeversorger, die Indizes der Fachserie 17 Reihe 7 (insbesondere den Wärmepreisindex C77-13) verwenden, sollten Ihre Preisbedingungen prüfen. Seit kurzem stehen die historischen Werte auf Basis 2020 = 100 zur Verfügung. Somit ist eine Anpassung der Basiswerte in vielen Fällen erstmals möglich. Unternehmen, die bereits vorher Wärmepreise auf Grundlage von vorläufigen Indexwerten angepasst haben, sollten darüber hinaus prüfen, ob eine Anpassung der Wärmepreise unter Einbeziehung der nun veröffentlichten finalen Werte notwendig ist.


Mit der im Frühjahr erfolgten Indexrevision der Verbraucherpreisindizes der Fachserie 17 Reihe 7 wurden alle Indizes der Reihe auf das Basisjahr 2020 = 100 umbasiert. Zur Zeit der Veröffentlichung waren dabei nur die Werte ab Januar 2020 verfügbar. Die historischen Werte für den Zeitraum vor 2020 wurden in den vergangenen Monaten schrittweise für die verschiedenen Steller nachgeliefert.

Dies betraf auch den in Preisgleitformeln häufig verwendeten Wärmepreisindex (CC13-77), welcher unter den Sonderpositionen der Fachserie 17 Reihe 7 eingruppiert ist. Seit kurzem sind auch hier die historischen Werte des Zeitraums vor 2020 veröffentlicht. Diese Aktualisierung erfordert von Fernwärmeversorgern regelmäßig eine Überprüfung ihrer Preisanpassungsbedingungen. In diesem Zuge ist auch zu prüfen, auf welcher rechtlichen Grundlage eine Umstellung auf den umbasierten Index durchgeführt werden kann.


In Preisgleitformeln genutzte Basiswerte, die sich auf einen Zeitraum vor 2020 beziehen, können nun auf den aktuellen Index mit Basis 2020 = 100 umgestellt werden.


Zusätzlicher Handlungsbedarf ergibt sich für Unternehmen, die ihre Wärmepreise zum 01.04. oder 01.07. angepasst haben. Diese mussten bisher auf selbst berechnete Indexwerte zurückgreifen. Versorger, für die das der Fall ist, sollten ihre Wärmepreise nun auf Grundlage der offiziell veröffentlichten Werte des Statistischen Bundesamts überprüfen und ggf. eine Anpassung erwägen.


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