Bundesnetzagentur trifft Festlegung zur Anpassung der Verlustenergiekosten in der 4. Regulierungsperiode

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veröffentlicht am 17. Mai 2023

 

Am 02.05.2023 hat die Bundesnetzagentur nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 4a und § 11 Abs. 5 ARegV eine Festlegung volatiler Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV zur Berücksichtigung von Verlustenergiekosten bei Verteilernetzbetreibern in der vierten Regulierungsperiode getroffen. Für die Jahre ab 2024 bis 2028 werden im Vergleich zur bestehenden Berechnungssystematik zwei wesentliche Anpassungen vorgenommen, die insbesondere das „trotzdem“ vorhandene Beschaffungsrisiko der Netzbetreiber begrenzen soll. Was sind nun die wichtigsten Inhalte der Festlegung?

 

Im Kern wird unverändert zur dritten Regulierungsperiode übernommen, dass

  • die Mengen des Basisjahrs 2021 als ansatzfähige Menge für die vollständige Regulierungsperiode fixiert werden.
  •  der Referenzpreis aus einem 12-monatigen Zeitraum für das Folgejahr ermittelt wird (01.07-t-2 bis 30.06.t-1).
  • ein Baseload-Preis-Anteil und ein Peakload-Preis-Anteil von maßgeblich ist.

Im Hinblick auf die Bestimmung des Referenzpreises und den tatsächlichen Verlustenergiekosten (Referenzband) werden nun Risikobegrenzungen vorgesehen, die für Netzbetreiber positiv wirken:

  • Die Anteile von Baseload-Preis und Peakload-Preis werden zunächst mit 53% bzw. 47% bestimmt.
  • Die Gewichtung des Referenzpreises in den jeweiligen Betrachtungsjahren ist jedoch nunmehr flexibel gestaltet. Demnach wird auf den Baseload-Preis ein 22,5%iger Aufschlag vorgenommen, sofern der Peakload-Preis unterhalb dieser Grenze liegt.
  • Um den veränderten Marktbedingungen gerecht zu werden, wird zudem ein Referenzband definiert. Dadurch wird das Beschaffungsrisiko begrenzt; allerdings werden Übereinnahmen aus einer deutlich günstigeren Beschaffung abgeschöpft. Die Abbildung zeigt den Mechanismus in einer vereinfachten Darstellung. Hierfür wird ein Referenzpreis von 10 Ct/kWh angenommen.

Die geänderten Rahmenbedingungen für die Anpassung der Verlustenergiekosten stellen wir ausführlich in unseren Webinar "Aktuelle Entwicklungen der Regulierung, der Netzwirtschaft und des Energierechtes" am 14. Juni 2023 dar. Sprechen Sie uns gerne bei Fragen zur konkreten Umsetzung an.

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