Hinweisgeberschutzgesetz auf der Zielgeraden!? – Rödl & Partner bietet digitale Lösung für die Energiewirtschaft

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veröffentlicht am 23. März 2023

 

Die Bundesregierung arbeitet weiter daran, zeitnah die sog. Whistleblower Richtlinie (2019/1937) in deutsches Recht umzusetzen. Zeit, sich mit der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zu beschäftigen.

 

So hatte der Bundestag bereits am 16.12.2022 das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossen. Allerdings stimmte der Bundesrat dem Gesetz am 10.02.2023 nicht zu.

 

Um dennoch eine zügige Umsetzung der Whistleblower Richtlinie zu ermöglichen, hat die Bundesregierung daher am 14.03.2023 Formulierungshilfen für zwei neue Gesetzentwürfe beschlossen. Es ist damit zu erwarten, dass nun doch zeitnah eine Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgt. Zwar sieht das Gesetz vor, dass sich für Gemeinden und deren Beteiligungsunternehmen die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen nach dem jeweiligen Landesrecht richtet. Es kann aber wohl davon ausgegangen werden, dass diese landesrechtlichen Regelungen ebenfalls zeitnah verabschiedet werden.

 

Für Energieversorger geht es aber nicht wirklich um die Frage, ob überhaupt ein Hinweisgebersystem eingerichtet wird, sondern vielmehr um die Frage: wann und wie? Für eine zügige, effiziente und rechtssichere Einrichtung einer Meldestelle bietet Rödl & Partner eine digitale Lösung: Whistle Clue . Diese Lösung hat fünf große Vorteile: Zeitvorsprung für das betroffene Unternehmen, Rechtssicherheit, Senkung des Haftungsrisikos, keine technische Infrastruktur erforderlich, Multi-use Fähigkeit.

 

Informieren Sie sich jetzt gleich hier oder lesen Sie unseren Flyer.

 

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