Der Baukostenzuschuss Strom – Ein maßgebliches Finanzierungs- und Steuerungsinstrument im Rahmen der Energiewende

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veröffentlicht am 08. März 2023

 

Infolge der notwendigen Anstrengungen zur Umsetzung der Klimaschutzziele und der Transformation des Energiesystems weg von fossilen Energieträgern muss insbesondere die Stromnetzinfrastruktur ausgebaut und verstärkt werden. Zur Finanzierung, aber auch zur Steuerung der notwendigen Um- und Ausbaumaßnahmen können Netzbetreiber Baukostenzuschüsse von den betroffenen Anschlussnehmern erheben. Vor dem Hintergrund des umfangreichen Ausbaubedarfs sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Zinswende empfiehlt es sich für Netzbetreiber, die derzeitige Höhe der Baukostenzuschüsse zu überprüfen sowie die bestehende Kalkulation an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dabei sind zwingend die gesetzlichen Grundlagen bezüglich der Berechnungsmethodik zu beachten.

 

Im Wettbewerb um Konzessionen bestand in der Vergangenheit das Interesse, möglichst niedrige Baukostenzuschüsse (und Netzanschlusskostenbeiträge) auszuweisen, um sich im Wettbewerb als günstiger Netzbetreiber zu positionieren. Aufgrund des großen Investitions- und Kapitalbedarfs in den kommenden Jahren, wird die Finanzierung der Investitionen durch Baukostenzuschüsse (und Netzanschlusskostenbeiträge) derzeit allerdings wiederentdeckt.

 

Der Baukostenzuschuss als Zuzahlung für den Netzausbau

 

Der Baukostenzuschuss stellt einen verursachungsorientierten Beitrag für die erstmalige Bereitstellung und Vorhaltung einer definierten Netzanschlussleistung des Anschlussnehmers dar. Mit dem Baukostenzuschuss sollen Kosten gedeckt werden, die für die Erstellung und Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen einschließlich der Transformatorenstationen anfallen. Durch die Vereinnahmung von Baukostenzuschüssen können Netzbetreiber allerdings keine zusätzlichen Einnahmen generieren, da die Baukostenzuschüsse innerhalb des Netzkosten-Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze kostenmindernd berücksichtigt werden.

 

Dementsprechend stellt die Erhebung und Vereinnahmung von Baukostenzuschüssen insbesondere ein Finanzierungs- und Steuerungsinstrument dar, welches den Netzbetreibern an dieser Stelle ein gewisses Maß an Gestaltungsspielraum eröffnet.

 

So kann durch die Höhe des Baukostenzuschusses zum einen zusätzliche Liquidität für die anstehenden Ausbaumaßnahmen bereitgestellt werden. Zum anderen werden die Anschlussnehmer durch eine hohe Selbstbeteiligung an den tatsächlichen Kosten für den Netzausbau angehalten, nur die tatsächlich notwendige Leistungskapazität abzurufen, um den Ausbau der Versorgungsnetze über den tatsächlichen Bedarf hinaus zu vermeiden.

 

Gestaltungsspielräume nutzen, Rechtssicherheit wahren

 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Ermittlung der Baukostenzuschüsse werden für Strom in der Niederspannungsanschlussverordnung (§ 11 NAV) und analog für Gas in der Niederdruckanschlussverordnung (§ 11 NDAV) geregelt. So ist beispielsweise festgelegt, dass der übliche Leistungsumfang von Strom-Hausanschlüssen von der Erhebung von Baukostenzuschüssen ausgenommen wird und dem Anschlussnehmer nur maximal 50% der zuordenbaren Kosten für die Verstärkung bzw. Erstellung des Netzes in Rechnung gestellt werden dürfen.

Allerdings ist zu beachten, dass diese gesetzlichen Grundlagen für Stromnetze lediglich für die Ebene der Niederspannung gelten. Für Baukostenzuschüsse, die eine Ebene oberhalb der Niederspannung betreffen, existieren bis dato keine gesetzlichen Grundlagen. Hier liegt bisher lediglich ein Positionspapier der Bundesnetzagentur vor. Gemäß diesem ist es ebenfalls möglich, auch für Ebenen oberhalb der Niederspannung einen Baukostenzuschuss zu erheben.

Weiterhin gibt es keine allgemeingültige Berechnungsmethode für die Ermittlung von Baukostenzuschüssen, sodass auch hier dem Netzbetreiber ein gewisses Maß an Freiheit zugestanden wird. Ein Berechnungsmodell stellt hierbei das 2-Ebenen-Modell des Verbands der Netzbetreiber (VDN) aus dem Jahr 2007 dar, das derzeit immer noch als gängigste Methode betrachtet werden dürfte.

 

Fazit

 

Nachdem die Anstrengungen zur Umsetzung der Energiewende in den nächsten Jahren an Geschwindigkeit zunehmen müssen, eine Dekarbonisierung der Wirtschaft ohne einen deutlichen Zubau der Stromnetzinfrastruktur wohl nicht möglich ist und somit der Liquiditätsbedarf bei den Netzbetreibern steigen wird, sind Netzbetreiber dringend angeraten, die aktuelle Kalkulation der Baukostenzuschüsse zu überprüfen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dies gilt sowohl für Stromnetze, bei denen aufgrund der anstehenden Ausbaumaßnahmen in den nächsten Jahren ein hoher Finanzierungsbedarf besteht, als auch für Gasnetze, bei denen aufgrund der Ziele der Klimaneutralität bis 2045 der Kapitaleinsatz für Netzanschlüsse und Netzausbau minimiert werden sollte, um Kapital für andere Investitionstätigkeiten verfügbar zu halten.

 

Gerne können wir Sie bei der Neu-Kalkulation der Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskostenbeiträge unterstützen. Sprechen Sie uns an!

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