Informationspflichten und Vorauszahlungsanspruch nach EWPBG

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​​veröffentlicht am 08. Februar 2023

 

Am 16.12.2022 ist das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) vom Bundesrat verabschiedet worden und zum 24.12.2022 in Kraft getreten. Das Gesetz verfolgt das Ziel, Fernwärmekunden zu entlasten und somit die kriegsbedingten Kostensteigerungen abzufedern. Weiterhin verpflichtet das EWPBG Versorger dazu, die Entlastungen an ihre Wärmekunden weiterzugeben und stellt sie dabei vor organisatorische Herausforderungen und Abwicklungsprobleme.

 

Die Wärmepreisbremse ruft derzeit bei Fernwärmeversorgern vielfältige Probleme hervor. Zum einen müssen die Entlastungsbeträge und damit die Entlastungskontingente und Differenzbeträge bestimmt werden, zum anderen müssen diese Informationen für die Endkunden nachvollziehbar aufbereitet werden. Ganz wichtig: auch die Vorauszahlungsanträge müssen bis zum 28.02.2023 beim Beauftragen abgegeben werden.


Weiterhin müssen sowohl die Kunden bis zum 15.02.2023 in allgemeiner Form bzw. spätestens bis zum 28.02.2023 über ihre individuellen Entlastungen informiert werden als auch die Abrechnungen angepasst werden. Neben den klassischen, vom Gesetz berücksichtigten Fällen der jährlichen Abrechnung mit Abschlägen und einer jährlichen Preisanpassung zum 01.01. müssen für alle anderen Modalitäten Anpassungen und Sonderverfahren erarbeitet werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Monatlich rollierende Abrechnung
  • Umgang mit monatlich schwankenden Wärmeabnahmen
  • Unterjährig angeschlossene Kunden und Eigentümerwechsel
  • Quartalsweise oder halbjährige Preisanpassung
  • Unterjährige Anpassung der Abschlagszahlungen
  •  Außerordentliche Preisanpassung (sachlich gerechtfertigt)


Doch auch wenn alle Informationen aufbereitet sind, stellt die Integration in die Abrechnungssysteme erfahrungsgemäß eine große Hürde dar. Viele Abrechnungsdienstleister und Abrechnungsprogramme sowie spezialisierte Mitarbeitende klagen über den Zeitdruck und finden bis zur Ausstellung der Informationen keine Lösung.


An dieser Stelle können wir Sie unterstützen. Zu unseren Leistungen gehören z. B.

  • Bestimmung des Entlastungskontingents und Differenzbetrages
  • Berechnung der zu veröffentlichenden, individuellen Informationen (u. a. Entlastungsbetrag, angepasster Abschlag, Entlastungskontingent) anhand der Kundenliste
  • Vorbereitung der Kundenanschreiben für Kleinkunden
  • Vorbereitung der Kundenanschreiben für Groß- und Industriekunden zur Einholung der Selbsterklärung
  • Vorbereitung von Informationen für die Website und FAQs
  • Prüfung der Vorauszahlungsanträge
  • Rechtsberatung zur Anwendung des EWPBG


Haben Sie Fragen oder Unterstützungsbedarf? Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten zeitnah an.

 

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