Datenerhebung zum Xgen Strom für die vierte Regulierungsperiode – auf in die nächste Runde!

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veröffentlicht am 25. Oktober 2022

 

Mit der Festlegung vom 21.09.2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Prozess zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors (Xgen) für Stromnetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode gestartet. Auf dieser Datengrundlage soll das Xgen für die vierte Regulierungsperiode bestimmt werden.

Nachdem der Wert des Xgen für Gasnetzbetreiber i.H.v. 0,49 für die dritte Regulierungsperiode mittlerweile bestätigt wurde, wird dieser für die vierte Regulierungsperiode derzeit noch von der BNetzA ermittelt. Dagegen ist der festgelegte Wert für Stromnetzbetreiber i.H.v. 0,90 für die dritte Regulierungsperiode aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden betroffener Netzbetreiber derzeit immer noch anhängig.

 

Welchen Effekt hat das Xgen auf die Erlösobergrenze?

 

Das Xgen ist Bestandteil der Erlösobergrenzen-Formel und bildet den gegenläufigen Effekt zur zugestandenen Erlöserhöhung durch den Verbraucherpreisindex. So wird unterstellt, dass Netzbetreiber aufgrund der strukturell bedingten Monopolstellung höhere Produktivitätsfortschritte aufweisen als die Gesamtwirtschaft. So bewirkt ein positiver Xgen (Produktivität Netzbetreiber > Produktivität Gesamtwirtschaft), dass die Erlösobergrenze sinkt. Ein negativer Wert (Produktivität Netzbetreiber < Produktivität Gesamtwirtschaft) führt zu einer steigenden Erlösobergrenze.

Der wirtschaftliche Effekt des Xgen ist beachtlich. Wird bei einem Netzbetreiber mit einer bereinigten Erlösobergrenze von 10 Mio. € unterstellt, dass das Xgen um 1%-Punkt steigt, reduziert sich die kumulierte Erlösobergrenze um rund 1,4 Mio. €.

 

Was ist für Netzbetreiber zu tun?

 

Gemäß BNetzA-Festlegung sind alle Stromnetzbetreiber verpflichtet, bis 15.12.2022 einen Erhebungsbogen für die Betrachtungsjahre 2006 bis 2021 zu übermitteln. Die Abgabe der Daten einschließlich des Jahres 2022 hat bis spätestens 31.07.2023 zu erfolgen. Der Erhebungsbogen umfasst die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz und das Anlagevermögen. Jedoch sind die Positionen sehr detailliert anzugeben.

 

Was die Datenerhebung aufwendig und „neu“ macht, ist, dass im Bereich der Gewinn- und Verlustrechnung insbesondere die Wälzungs-Bestandteile (EEG, KWKG, netzseitige Umlagen, etc.) einzeln zu erfassen sind. Zudem gilt es, die Passiv-Seite der Tätigkeits-Bilanzen erstmalig darzustellen. Da die Datenerhebung daher nur bedingt mit den Erhebungsbögen aus den Vorperioden vergleichbar ist, sind mithin 17 Jahresabschlüsse für die Erfassung aktiv zu bearbeiten. Da mag nur „ein kleiner Trost“ sein, dass auf die Erhebung der Strukturdaten diesmal verzichtet wurde.

 

Der nochmals gestiegene Bearbeitungsaufwand und das nur noch geringe Zeitfenster von weniger als zwei Monaten bis zur Abgabe der Unterlagen dürfte viele Stromnetzbetreiber vor große Herausforderungen stellen. Weiterhin haben unsere Erfahrungen aus den Datenerhebungen für die dritte Regulierungsperiode gezeigt, dass eine sehr gründliche Plausibilitätsprüfung der abgegebenen Unterlagen durch die BNetzA durchgeführt wird. Dies kann unter Umständen zu einem hohen Nachbearbeitungsaufwand führen. Wir empfehlen daher, die Bearbeitung frühzeitig zu starten. Gerne können wir Ihr Unternehmen bei der Datenstrukturierung und Erhebung unterstützen.

 

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