Neuerungen für Photovoltaik-Freiflächen ab 2023

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veröffentlicht am 11. Oktober 2022

 

Die Ampel-Koalition hat den neuen EnSiG-Beschluss angenommen, welches in schrittweise in Kraft treten wird. Was die Neuerungen beinhalten und wie sich das auf die Stromerzeugung ausnutzt, wird hier erläutert.

 

Repowering von PV-Freiflächen.


In Zukunft wird der Austausch von noch funktionsfähigen PV-Modulen auf Freiflächen möglich sein. Bisher konnten PV-Module nur ausgetauscht werden, wenn sie defekt waren, gestohlen oder beschädigt wurden – das soll sich nun ändern. Die Bundesregierung will die entsprechende Passage im EEG ändern lassen, sodass auch funktionierende Module ausgetauscht werden können. Damit können aktuellere Modelle mit leistungsstärkeren Technologien und besseren Kapazitäten eingesetzt werden. Falls die Leistung der neuen Modelle nach dem Repowering die ursprünglich festgelegte Leistung überschreiten sollte, kann diese allerdings nicht mit dem EEG vergütet werden, sondern muss mit PPAs oder an der Strombörse gehandelt werden. Nach dem Ende der EEG-Laufzeit ist wie üblich der komplette Strom über ein PPA zu vermarkten.


Das Ziel der Regierung ist, die Energieversorgung sicherzustellen. Da durch das Repowering schon durch PV belegte Flächen genutzt und keine neuen Unterkonstruktionen gebaut werden müssen. Zumindest für die alte (Teil-)Anlage können die alten Netzanschlüsse und Leitungen verwendet werden. Für die Teilanlage, die über die Leistung der bestehenden Anlage hinaus geht, wird die Projektierung deutlich einfacher sein als bei einer kompletten Neuanlage. Daher verspricht dies eine schnell und kurzfristig umsetzbare Maßnahme zu sein, was in der momentanen Situation sicherlich eine gute Absicherung darstellt. Denn die Möglichkeit, welche durch das Repowering verfügbar wird, ist enorm: ca. 60% der aktuell laufenden Anlagen könnten laut bne ihr Potenzial verdoppeln - insgesamt könnte in Deutschland die bestehende Kapazität von 63 GW auf rund 100 GW erhöht werden. Damit würde der erzeugte Strom aus Photovoltaik 16% der Gesamtstromerzeugung ausmachen.1


Eine Einschränkung besteht jedoch weiterhin: Das Repowering ist ab 2023 nur für PV-Freiflächen möglich. Für Dachflächen gilt weiterhin nur Austausch bei Defekt und die bisherige EEG-Regelung.


Kompass Stadtwerke: Nutzen Sie Ihren Standortvorteil und setzten Sie das Repowering selbst um. Das geringere Risiko bei der Projektentwicklung stellt einen entscheidenden Vorteil und ggf. einen einfachen Einstieg in das PV-Geschäft dar. Alternativ können Sie den Strom, der obligatorisch außerhalb des EEG vermarktet werden muss, einkaufen. Dabei besteht durch die Regionalität ggf. auch ein besseres Vermarktungspotential. Zur vollen Integration der Wertschöpfung können auch beide Geschäftsfelder durch die Stadtwerke bedient werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, schnell Kontakt zu den entsprechenden Eigentümern/Betreibern aufzunehmen.

 

Erhöhung der Leistungsgrenze bei Ausschreibungen


Einhergehend mit dem Repowering gibt es für das Jahr 2023 eine weitere große Änderung. Die Leistungsgrenze bei Ausschreibungen von PV-Freiflächen wird von den aktuellen 20 MW auf 100 MW pro Anlage erhöht. Diese dauerhafte Leistungsgrenzenanhebung kommt anstatt der diskutierten zusätzlichen Krisensonderausschreibung mit 1,5 GW, welche in der Branche eher als unrealistisch bewertet wurde, da sie eine nur 9-monatige Realisierungsfrist vorsah und lediglich über den Krisenzeitraum wirken sollte.


Kompass Stadtwerke: Wer aktuell aufgrund von der aktuell gelten Größenbeschränkung nur Teilinbetriebnahmen oder zeitlich versetzte Inbetriebnahmen zur vollen Mitnahme der EEG-Förderung eingeplant hat, kann nun bei der Teilnahme an einer Ausschreibung im Jahr 2023 die Anlage ohne diese Limitationen und somit kostengünstiger umsetzen.

 

Verbände sind zwiegespalten


BSW-Solar äußert sich angesichts der aktuellen Novelle unzufrieden: Solarenergie spiele eine wichtige Rolle für die Energiewende im Wärmesektor, die Maßnahmen dafür seien aber nicht ergriffen worden. Es werden Forderungen laut nach dem Abbau von Standort-Restriktionen, Hemmnissen und Auflagen. Das Repowering und die Erhöhung der Leistungsgrenze werden allerdings begrüßt, auch wenn diese Änderungen als nicht ausreichend betrachtet werden.


Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) ist über die Novelle erfreut. Der ursprüngliche Vorschlag stammt von ihnen, seit Monaten werben sie für das Repowering. Damit ist die Gesetzesänderung ein voller Erfolg für den Verband. Sie besänftigen auch Kritiker, welche die Verschwendung von noch leistungsstarken Modulen anprangern. Man könne diese auch für Balkone einsetzen, so bne.2

 

Auswirkungen auf die Stromerzeugung


Für die Stromerzeuger ist die Novelle durchaus eine gute Nachricht: Die bestehenden PV-Freiflächen können problemlos repowert werden und das ohne Risiko. Für die bisherige installierte Leistung besteht auch weiterhin die essenzielle Absicherung über das EEG. Wenn es eine gute Zeit gibt, in die älteren PV-Anlagen zu investieren, dann ab 2023.


Kompass Stadtwerke: Die Daseinsberechtigung des EEG wird immer wieder diskutiert. Die aktuell hohen Strompreise tragen letztlich das Ihre dazu bei. Unserer Auffassung nach ist das EEG immer noch das wichtigste und beste Absicherungsinstrument, das eine Erneuerbare Energie Anlage und hier insbesondere PV-Anlage erhalten kann. Die optionale Strompreisabsicherung nach unten mit großer Flexibilität hinsichtlich der Vermarktungsoptionen für 20 Jahre ist ein sowohl für die Banken als auch für die Investoren eine Sicherheit, die nicht leichtfertig preisgegeben werden sollten. Die Anhebung der Leistungsgrenze verdeutlicht den Anspruch des EEG auch weiterhin maßgeblich zur Investitionssicherheit der Erneuerbaren Energien beizutragen.

 

Wir beraten Sie gerne und umfassend zu Ihrem PV-Vorhaben – kommen Sie auf uns zu.

 

Quellen:

1 EnSiG-Novelle erlaubt aktives Repowering von Solarparks und Ausschreibungsanlagen bis 100 Megawatt – pv magazine Deutschland (pv-magazine.de) 

2EnSiG-Novelle erlaubt aktives Repowering von Solarparks und Ausschreibungsanlagen bis 100 Megawatt – pv magazine Deutschland (pv-magazine.de)

 

Weitere Quellen:

Bundestag beschließt EnSiG-Novelle – Weg frei für 100 Megawatt Ausschreibungsanlagen und aktives Repowering – pv magazine Deutschland (pv-magazine.de)

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