Liquiditätssicherung in der Fernwärmeversorgung -Können die Mehrkosten durch die neuen Gasumlagen an den Kunden weitergegeben werden?

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veröffentlicht am 30. August 2022

 

Seit Anfang August haben sich die Ereignisse fast überschlagen. Seit dem 18.08.2022 steht nun also die Höhe der ab dem 01.10.2022 geltenden zusätzlichen Gasumlagen fest. Die Umlagen fallen dabei für die physisch aus dem Erdgasnetz ausgespeisten Gasmengen (Erdgas und Biomethan) an. Damit sind sowohl private Haushalte als auch weitere Kraftwerksbetreiber betroffen. So steigen auch die Kosten der Brennstoffbeschaffung für Fernwärmeversorger. Letztgenannte sollten sich deshalb darüber Gedanken machen, ob und wie sie diese Mehrkosten umlegen können.

 

Neben der Gasbeschaffungsumlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz und § 3 Gaspreisanpassungsverordnung sind mittlerweile auch die Höhe der Speicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz und die neu festgesetzte Höhe der Bilanzierungsumlage bekannt. Alle Umlagen werden vom Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe, veröffentlicht und den jeweiligen Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt. Es ist damit zu rechnen, dass diese Kosten entlang der Wertschöpfungskette weitergegeben werden und so vor allem bei den Letztverbrauchern von Erdgas ankommen. Genauer werden die Umlagen auf die täglich aus einem Bilanzkreis physisch ausgespeisten Gasmengen für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung und für Entnahmestellen mit Standardlastprofilen erhoben. Somit werden nicht nur Erdgasmengen, sondern auch entnommene Mengen von aufbereiteten und in das Erdgasnetz eingespeisten Biogasmengen, dem sogenannten Biomethan, mit den Umlagen belastet.

 

Dies sind alarmierende Nachrichten für alle Energieversorger und besonders für Wärmeversorger, da es bislang keine gesetzlichen Äußerungen zu Weitergabemöglichkeiten der steigenden Brennstoffbezugskosten gibt. Dabei gibt es verschiedenen Faktoren zu prüfen und bei der Berechnung zu beachten (wir berichteten im Sonderkompass).

 

Gepaart mit den derzeit stark steigenden Gaskosten können die zusätzlichen Belastungen bereits im vierten Quartal zu Liquiditätsengpässen und negativen operativen Ergebnisse führen. Es ist nicht auszuschließen, dass sogar das Jahresergebnis deutlich nach unten korrigiert wird. Zur Verdeutlichung der Ausmaße dient die folgende Tabelle, in der wir vier beispielhafte erdgas- und biomethanbefeuerte Wärmenetze miteinander vergleichen. Vereinfacht wurde angenommen, dass nur Heizkessel mit einem Wirkungsgrad von 90% genutzt werden und Netzverluste in Höhe von 10% vorliegen. Da die tiefen Temperaturen erst beginnen und damit die Heizgradtage zunehmen, wurde angenommen, dass 40% des Wärmeabsatzes auf das letzte Quartal entfällt.

 

​Netz 1Netz 2​Netz 3​Netz 4
Jahreswärmeabsatz​2.025 MWh ​10.125 MWh ​50.625 MWh ​202.500 MWh
​Gaseinsatz im vierten Quartal ​1.000 MWh ​5.000 MWh ​ 25.000 MWh ​100.000 MWh
​Zusatzkosten im vierten Quartal ​29 T€​143 T€​717 T€​2.868 T€

 

Je nach Netzgröße und Netzcharakteristika können enorme zusätzliche Belastungen entstehen, die sowohl als absolute, als auch als prozentuale Mehrbelastung zu betrachten sind.

Aus diesem Grund haben wir bereits mit zahlreichen Fernwärmeversorgern Lösungen entwickelt, wie das Ergebnis gesichert werden kann und Kosten an die Fernwärmekunden weitergereicht werden können.

Dazu haben wir ein standardisiertes und effizientes Vorgehen entwickelt, welches wir in kurzer Zeit auch für Sie umsetzen können.

 

Sollten Sie Unterstützung bei der Weitergabe der Gasumlagen oder der operativen Ergebnissicherung benötigen, sprechen Sie unsere Experten gerne kurzfristig an!

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Katja Rösch

M.Sc. Management and Technology

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