Bundesweite kommunale Wärmeplanung – zentrale Inhalte des Diskussionspapiers

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​​​​​veröffentlicht am 30. August 2022

 

Wie von Wirtschaftsminister Habeck angekündigt und breites im Koalitionsvertrag festgehalten, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 28.07.2022 ein Diskussionspapier für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung vorgestellt. Die Inhalte und Diskussionsergebnisse sollen dazu dienen, den Weg für ein Gesetz der kommunalen Wärmeplanung auf Bundesebene zu ebnen.


In unserer dreiteiligen Artikelserie informieren wir Sie über die Inhalte, die zentralen Fragestellungen, den anvisierten Zeitplan und wie Sie sich bereits heute auf eine gesetzliche Wärmeplanung vorbereiten können.


Heute stellen wir Ihnen vor, warum es den Vorschlag der bundesweiten kommunalen Wärmeplanung gibt, was die zentralen Inhalte des Konzeptes der flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung sind und wie der weitere Zeitplan aussieht.


Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein. Dafür muss auch der Wärmesektor, der heute noch zu etwa 75% von fossilen Brennstoffen abhängig ist, transformiert werden. Um eine schnelle und nachhaltige Umsetzung zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Konzept zur Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung erarbeitet. Dieses Konzept soll als zentrales Koordinierungsinstrument für die lokale, effiziente und klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft dienen.


Innerhalb von 23 Jahren muss die Wärmeversorgung klimaneutral umgestellt werden. Diese Transformation ist mit hohem Kapitaleinsatz und langer Kapitalbindung verbunden. Die aktive Planung und Ausführung der Maßnahmen liegt dabei vor Ort bei den Kommunen, da sie die besten Kenntnisse der spezifischen Gegebenheiten des lokalen Wärmemarktes besitzen.


Zur Unterstützung dieses Transformationsprozesses soll die kommunale Wärmeplanung im ersten Schritt die Aufgabe übernehmen, Dekarbonisierungsstrategien für die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene zu entwickeln. Im zweiten Schritt soll daraus ein flächendeckendes Vorgehen erarbeitet werden, welches auf Bundesebene den Erfolg der Wärmewende sicherstellen kann. Neben der Wärmeversorgung werden ebenfalls die Schnittstellen zu den Stromverteilnetzen (z. B. mögliche Elektrifizierung des Wärmesektors) und zu den Gasverteilnetzen (z. B. mögliche Nutzung von Wasserstoff) in die Untersuchung integriert.
Damit das Vorgehen die benötigte Geschwindigkeit erreicht und auch eine Verbindlichkeit zur Umsetzung geschaffen wird, ist die Umsetzung einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Vorgabe angedacht. Folgende sechs Gründe stehen laut BMWK dabei im Vordergrund:

  1. Ausweitung der Sichtweise auf eine kommunen- bzw. länderübergreifende Organisation von Auf- und Ausbau der benötigten Infrastrukturen. Durch eine Betrachtung des Gesamtsystems können grenzüberschreitende Potenziale genutzt und Kapazitätsrestriktionen überwunden werden. Eine bundeseinheitliche Regelung ermöglicht ökonomisch effiziente und ökologisch sinnvolle Lösungen. Als Grundlage kann dafür die noch in diesem Jahr startende Systementwicklungsstrategie dienen.
  2. Schaffung eines bundeseinheitlichen und vertrauenswürdigen Rechtsrahmens zur Koordinierung der Betreiber der betroffenen Netzinfrastrukturen.
  3. Verpflichtung in gesetzlicher Vorgabe ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche und zeitnahe flächendeckende Umsetzung
  4. Rechtssichere und effiziente Verknüpfung von Umsetzungsinstrumenten (z. B. Förderprogrammen) und ordnungsrechtlichen Regelungen durch verbindliche Bundesregelung.
  5. Erstellung einer einheitlichen Methodik der Datenerhebung, des kontinuierlichen Monitorings und einer zielgerichteten Steuerung unter Einhaltung des Datenschutzes.
  6. Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der Aufgaben mit entsprechenden Förderprogrammen und Ausstattung von personellen Ressourcen.
    Der Gedanke ist, dass eine bundesgesetzliche Regelung ein effizientes Vorgehen ermöglicht, finanzielle Unterstützung bestmöglich koordiniert und den vielfältigen Lösungsmöglichkeiten einen strukturierten Rahmen zur Transformation des Wärmesektors schafft.


Die Ideen des ersten Vorschlages werden in den kommenden Wochen und Monaten diskutiert und sollen zu einem Inkrafttreten eines Gesetzes bis Ende 2023 führen. Der Zeitdruck zur Umsetzung und damit zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes ist enorm. Neben der vertieften inhaltlichen Auseinandersetzung schlägt das BMWK den folgenden Zeitplan vor:

  • September 2022: Basierend auf dem Diskussionspapier vom BMWK findet eine Konsultation für Länder, Kommunalvertreter und Stakeholder statt
  • Sommer 2022: Start des begleitenden Prozesses, der inhaltliche und methodische Anforderungen herausarbeitet
  • Bis Ende Oktober 2022: Vorlage eines Gesetzentwurfs für die bundesweite kommunale Wärmeplanung
  • Bis Ende 2022: Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf
  • Ende 2.Quartal 2023: inhaltliche und methodische Anforderungen/ Empfehlungen sollen veröffentlicht werden
  • Ende 2.Quartal 2023: Abschluss des Gesetzentwurfs
  • Ende 3.Quartal 2023: Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesweiten kommunalen Wärmeplanung
  • Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes sollen die Wärmepläne erlassen werden.


Zusammengefasst soll die kommunale Wärmeplanung Planungssicherheit für die wichtigen Stakeholder schaffen. Dazu gehören sowohl Gebäudeeigentümer und Industrieunternehmen, die den Wärmeverbrauch auf Endkundenebene gestalten, Investoren, die die benötigte Finanzierung zur Verfügung stellen, als auch die öffentliche Hand bzw. die Kommune, die den Transformationsprozess organisiert und verantwortet. Durch eine bundesgesetzliche Regelung wird der Erfahrungsaustausch angeregt, Fördermöglichkeiten werden ausgeweitet, Herausforderungen nicht im Kleinen, sondern bundesweit diskutiert und Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Insgesamt soll dadurch eine kosteneffiziente und volkswirtschaftlich sinnvolle Umsetzung sichergestellt werden.


Der Handlungsdruck ist dabei hoch. Nicht zuletzt hat die Gasmangellage gezeigt, dass die Wärmeversorgung langfristig umgestellt werden muss. Die ambitionierten Ziele werden mit einem Zeitplan verknüpft, der bis Ende 2026 die ersten Ergebnisse zeigen soll.


Die bevorstehenden Aufgaben im deutschen Wärmesektor sind vielfältig und müssen langfristig gedacht werden. Ob das Diskussionspapier die richtigen Ansätze abbildet, wird in den kommenden Monaten kontrovers diskutiert werden. Wichtig ist, dass die Transformation in den Vordergrund rückt und Lösungen gemeinsam gefunden werden.


Lesen Sie im nächsten Teil, wer die Adressaten der kommunalen Wärmeplanung sind, wie die kommunale Wärmeplanung konkret aussehen soll und welche Rechte und Pflichten aus der kommunalen Wärmeplanung entstehen.


Haben Sie Frage zum Thema kommunale Wärmeplanung? Sprechen Sie unsere Experten gerne an.

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Katja Rösch

M.Sc. Management and Technology

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