Erstmalige Abrechnung der Gasbeschaffungsumlage erst zum Dezember 2022 – darauf müssen Gaslieferanten achten

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veröffentlicht am 30. August 2022

 

Die Gasbeschaffungsumlage von (derzeit) 2,419 ct/kWh wird nach Mitteilung des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) den Bilanzkreisverantwortlichen erstmals im Dezember 2022 für den Oktober 2022 in Rechnung gestellt. Dies geht aus den FAQ von THE hervor, die am 22.08.2022 auf der Homepage von THE veröffentlicht wurden. Hintergrund der zeitlichen Versatzes dürfte sein, dass nach § 6 Abs. 2 GasPrAnpV der Marktgebietsverantwortliche die Gasbeschaffungsumlage dem jeweiligen Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung zu stellen hat, wenn die für die Abrechnung wesentlichen Daten für den betroffenen Monat endgültig (!) feststehen, Abschlagszahlungen sieht die GasPrAnpV insoweit nicht vor. Für die Gaslieferanten bedeutet dies: Bei der Ermittlung der geplanten Gaspreiserhöhungen muss darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer (nach der Rechtsprechung des BGH unzulässigen) Margenerhöhung bzw. Vorfinanzierung kommt, wenn die Gasumlage bereits vorher gegenüber den Kunden zur Abrechnung gebracht wird.​

 

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