Innovative Wasserstoffprojekte: HyPerformer geht in die zweite Runde

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veröffentlicht am 18. August 2022

 

„HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland” ist ein vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr ausgerufener Wettbewerb welcher Kommunen und Regionen unterstützt, Potenziale mit Wasserstoffbezug vor Ort zu erkennen („HyStarter“”), tragfähige Konzepte zu erstellen („HyExperts”) sowie zusammen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aktiv umzusetzen („HyPerformer”).
Die drei Kategorien – „HyStarter”, „HyExperts” und „HyPerformer” – richten sich an Regionen und Kommunen mit einem unterschiedlichen Entwicklungsstand bezüglich des Themas Wasserstoff.

Auch in der Kategorie HyPerformer wird es im Rahmen von HyLand II eine weitere Förderrunde geben - in Kürze startet die Bewerbungsphase für HyPeformer II.


Die HyPerformer-Förderung richtet sich an regionale Projektkonsortien, die bereits über Feinkonzepte zum Einsatz von Wasserstofftechnologien verfügen und nun einen Rollout der Technologie anstreben.

  • Teilnahmebedingungen sind u.a. :
    Regionen, die sich in der Kategorie HyPerformer bewerben, verfügen bereits über umsetzungsreife Einzelvorhaben, die zu einem regionalen Gesamtkonzept zusammengeführt wurden und in die praktische Umsetzung eintreten
  • Die Einzelvorhaben sind umsetzungsreif, indem sie auf ihre technische und wirtschaftliche Machbarkeit geprüft wurden (die Vorarbeiten können z.B. im Rahmen einer vorangegangenen HyExperts oder HyStarter-Förderung erfolgt sein)
  • Für die Koordination des Gesamtvorhabens wurde eine zentrale Projektkoordination festgelegt


Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Konsortien aus Akteuren, die in der Bewerberregion aktiv sind und Projekte umsetzen. Der Wettbewerbsbeitrag für eine HyPerformer Region wird federführend durch eine Projektkoordination oder einen zentralen Akteur aus der Region gestellt. Nach Auswahl der Wettbewerbsgewinner stellen in der anschließenden Umsetzungsphase die einzelnen Akteure für ihre Investitionsvorhaben jeweils einen separaten Antrag.


Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Die Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.


Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Insgesamt stehen 45 Millionen Euro an Fördermitteln für Anschaffungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bereit. Die Obergrenze für einzelne Regionen liegt bei 15 Millionen Euro.


Mögliche Fördergegenstände und Förderquoten sind:

  • Investition in Fahrzeuge (Straßen-, Schienen-, Wasser-, Sonderfahrzeuge)
    Förderquote: Bis zu 40%, für KMU bis zu 60%
  • H2-Tankstelle, welche mit 100% grünen Wasserstoff über die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer betrieben wird
    Förderquote: Bis zu 80%
  •  H2-Infrastruktur
    Förderquote: Bis zu 45%, für KMU bis zu 60%
  • Elektrolyseur
    Förderquote: Bis zu 45%, für KMU bis zu 60%
  • KWK Anlagen auf Basis eines Brennstoffzellensystems
    Förderquote: 45%, für KMU bis zu 60%
  • Flurförderzeug-Flotten
    Förderquote: 40%, für KMU bis zu 60%


Die Zuwendung darf nicht mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden, es sei denn, die andere Beihilfe bezieht sich auf unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Kosten, oder es wird die höchste nach AGVO für diese Beihilfen geltende Beihilfeintensität nicht überschritten.


Das Antragsverfahren ist zweistufig. Der Zeitraum zur Einreichung der Wettbewerbsbeiträge ist vom 30. September 2022 bis zum 31. Januar 2023 offen.


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