Licht und Schatten in der Wärmeförderung / Bundesförderung effiziente Wärmenetze notifiziert – Webinar in Vorbereitung

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veröffentlicht am 18. August 2022, aktualisiert am 20. Dezember 2022

 

Zwei Meldungen haben in den vergangenen Tagen für Aufsehen in der Wärmebranche gesorgt: Die lange und heiß ersehnte Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wurde am 02.08.22 von der Europäischen Kommission genehmigt. Damit stehen bis zum 30. August 2028 rund 3 Mrd. Euro für Machbarkeitsstudien, Erzeugungsanlagen und die Netzinfrastruktur zur Verfügung – aufgrund des großen Interesses in der Branche und zurückgehaltenen Investitionen ist allerdings davon auszugehen, dass die Gelder bereits frühzeitig ausgeschöpft sein dürften. Nachdem es bereits Anfang des Jahres zu kurzfristigen Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kam, ist zum 28. Juli 2022 eine weitere Änderungsbekanntmachung in Kraft getreten. Die Wärmebranche ist insbesondere von reduzierten Fördersätzen für Anschlüsse an Wärme- und Gebäudenetze betroffen.

 

Grundstruktur des BEW

 

Gefördert wird über die BEW im Rahmen einer Zuschussförderung der Neubau von Wärmenetzen inklusive Erzeugungsanlagen, die eine mindestens 75-prozentige Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme nachweisen, sowie darüber hinaus auch die Erweiterung und Dekarbonisierung bestehender Netze. Eine Veröffentlichung der letztendlich genehmigten Richtlinienfassung ist bislang nicht erfolgt. Die Förderung ist gemäß vorliegender Informationen in folgende drei Module untergliedert:

 

Modul 1: Förderung von Machbarkeitsstudie für neue Netze sowie von Transformationsplänen für bestehende Netze (Integration erneuerbarer Energien und Abwärme). Die Förderquote beträgt bis zu 50%.

 

Modul 2: Systemische Förderung inklusive einer Betriebskostenförderung für strombasierte Wärmepumpen und Solarthermieanlagen über einen Zeitraum von 10 Jahren. Investitionskosten werden bis maximal 40 % für die Errichtung von Erzeugungsanlagen und notwendiger Infrastruktur übernommen.

 

Modul 3: Förderung von Einzelmaßnahmen; der Fokus liegt hierbei auf schnell realisierbaren Maßnahmen (Erzeugung und Netz) für welche keine Machbarkeitsstudie bzw. kein Transformationsplan erforderlich sind.

Sobald die finale Förderrichtlinie veröffentlicht wurde sowie weitere Details zur Antragsstellung bekannt werden, bieten wir Ihnen kurzfristig ein Webinar zum Thema an. Hierüber informieren wir sobald möglich.

 

Änderungen im BEG – Programmteil Einzelmassnahmen (EM)

 

Mit sofortiger Wirkung wurde bereits mit Ablauf des 27. Juli 2022 die Kreditvariante in der Variante EM eingestellt. Eine Förderung erfolgt nunmehr ausschließlich über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen einer Zuschussförderung. Für Anträge, welche ab dem 15. August 2022 beim BAFA eingereicht werden, gelten nun auch die angepassten Förderintensitäten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wesentlichen Änderungen im Wärmebereich:

 

  • Der Fördersatz für Gebäudenetze bzw. den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz wurde vereinheitlicht sowie reduziert. Statt der bisherigen Fördersätze von 30 – 35 % werden nunmehr lediglich 25 % gewährt, dies jedoch unabhängig vom Anteil erneuerbarer Energien bzw. unvermeidbarer Abwärme. Hierbei bleibt abzuwarten, ob dies im Sinne des Gesetzgebers war bzw. die Effizienzvorgaben für das angeschlossene Netz wieder aufgenommen werden.
  • Die Förderung von Gas-Brennwertheizungen und Gas-Hybridheizungen wird gestrichen, dies betrifft auch die Förderung von „Renewable Ready”-Anlagen
  • Die Austauschprämie für Ölheizungen wird erweitert als Heizungs-Tausch-Bonus (nicht für Solarkollektoranlagen bzw. Bau Gebäudenetz) und umfasst zukünftig funktionstüchtige Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie Gasheizungen, sofern deren Inbetriebnahmen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Beim Austausch von Gasetagenheizung ist der Inbetriebnahmezeitpunkt nicht relevant. Weiterhin ergänzt wurde die Anforderungen, dass das Gebäude nach dem Austausch weder im Gebäude noch gebäudenah mit fossilem Brennstoff beheizt werden darf. Der gewährte Bonus liegt unverändert bei 10 Prozentpunkte auf den für die zu errichtende Anlagen gewährten Fördersatz.
  • Der Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung, die im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) installiert werden, wurde gestrichen.
  • Die Förderung von Solarkollektoranlagen wurde von 30 % auf 25 % reduziert. Zudem wurde die ertragsabhängige Förderung gestrichen.
  • Biomasseheizungen werden nur noch mit einem Fördersatz von 10 % unterstützt.
  • Erneuerbare Energien Hybridheizungen werden mit 25 % (ohne Einbindung Biomasseheizung) bzw. mit 20 % (mit Einbindung Biomasseheizung) gefördert.
  • Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, erhalten nun einen Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten, wobei der Basissatz von 35 % auf 25 % reduziert wird.
  • Die innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien wird von 35 % auf 25 % Fördersatz reduziert

 

 

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