Update: Die Wiederbelebung der Windkraft

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veröffentlicht am 3. August 2022

 

Update: Die Wiederbelebung der Windkraft – Die Gesetze des sog. Osterpaketes sind in Kraft getreten. Das Wind-an-Land-Gesetz und damit das Windenergieflächenbedarfsgesetz treten am 01. Februar 2023 in Kraft.


Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) vom 20. Juni 2022 wurde am 28.07.2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, 1353) verkündet und tritt damit am 01. Februar 2023 in Kraft. Teil dessen ist das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergie an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG).


Die inhaltlichen Details finden Sie hier.


Ebenso wurden die weiteren Gesetze des sog. Osterpaketes am 28. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten wie folgt in Kraft:

  • Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung vom 19. Juli 2022 (BGBl. I, 1214) trat grundsätzlich am 29. Juli 2022 in Kraft. Einzelne Bestimmungen treten abweichend hiervon in Kraft.
  • Das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weitere Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (BGBL. I, 1237) tritt grundsätzlich am 1. Januar 2023 in Kraft. Einzelne Regelungen treten zu einem hiervon abweichend Zeitpunkt in Kraft bzw. sind bereits in Kraft getreten.
  • Das Zweite Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften vom 20. Juli 2022 (BGBL. I, 1325) tritt grundsätzlich am 1. Januar 2023 in Kraft. Einzelne Regelungen sind bereits in Kraft getreten.
  • Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I, 1362) ist bereits in Kraft getreten. Einzelne Regelungen treten am 1. Februar 2023 in Kraft.


Damit sind die Regelungen des sog. Osterpaketes (s. Ausgabe 13/2022) in großen Teilen bereits geltendes Recht.

 

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