Versorgungssicherheit Gas – Wichtige Maßnahmen für Netzbetreiber

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​​veröffentlicht am 29. März 2022

 

Die Unsicherheit, die mit Gaslieferungen aus Russland verbunden ist, nimmt weiter zu. So steigt mit zunehmender Kriegsdauer der politische Druck auf Deutschland, auf Importe aus Russland zu verzichten. Daher müssen sich Gasversorgungsunternehmen mit den möglichen Folgen von Versorgungsengpässen auseinandersetzen. Dies vor dem Hintergrund, dass bisher rund 55 Prozent, aktuell ca. 40 Prozent des deutschen Gasverbrauches über russische Gaslieferungen gedeckt wird und eine kurzfristige Substitution nicht möglich ist. Wir stellen in einem kurzen Überblick dar, welche Maßnahmen der Krisenvorsorge wichtig sind. Bis 2024 ist geplant, dass Deutschland unabhängig von russischem Gas wird.

 

1. Gesetzliche Grundlagen 

Die nachfolgende Tabelle zeigt die gesetzlichen Regelungen, die bei Auftreten von Versorgungsengpässen maßgeblich sind:

 

 

​Energiewirtschaftsgesetz – EnWG§ 53a sieht vor, dass Gasversorgungsunternehmen prioritär Haushaltskunden, soziale Dienste und Fernwärmeanlagen zu versorgen haben („geschützte Kunden”).
​Energiesicherungsgesetz – EnSiG​Enthält Regelungen für den Fall einer akuten Energiekrise und zielt darauf ab, Versorgungsstörungen zu beheben, Gegenmaßnahmen einzuleiten und die Energieversorgung aufrechtzuerhalten.
  • Anwendbar bei unmittelbaren Gefährdungen und Störungen der Energieversorgung, die sich entweder aus einfuhrbedingten oder aus internen Störungen ergeben können.
  • Festlegung von Vorschriften zur Sicherstellung der Energieversorgung durch Rechtsverordnung seitens der Bundesregierung (§§ 1, 3 EnSiG).
​Gassicherungsverordnung – GasSV

​Regelt auf Basis des EnSiG, also im Notfall, die Lastverteilung durch die zuständigen staatlichen Stellen (BNetzA, Länder):

  • Zuständige Stellen können als Lastverteiler Verfügungen sowohl an Unternehmen und Betriebe, als auch an Verbraucher erlassen, soweit dies unbedingt erforderlich ist, um eine Gefährdung oder Störung der lebenswichtigen Versorgung mit Gas zu beheben oder zu mindern (§ 1 GasSV).

 

 

2. Notfallplan Gas

Der Notfallplan beschreibt Maßnahmen – in Abhängigkeit von Warnstufen – die zur Beseitigung oder Eindämmung der Folgen einer Störung der Erdgasversorgung umzusetzen sind.

 

Die Tabelle zeigt die Definition der Warnstufen und stellt die wesentlichen Konsequenzen dar:

 

 

​Frühwarnstufe ​„Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt; die Frühwarnstufe kann durch ein Frühwarnsystem ausgelöst werden.”
Wesentliche Konsequenz: Sicherstellung der Gasversorgung im Rahmen von § 53a EnWG; Zusammenarbeit mit BMWK.
​Alarmstufe

„Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.”

Wesentliche Konsequenz: Geschützte Kunden rücken weiter in den Fokus.

​NotfallstufeEs liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor und es wurden alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden (…) sicherzustellen.”
Wesentliche Konsequenz: BNetzA als „Bundeslastverteiler”.

 

 

3. Aktuelle Aufgaben für Gasnetzbetreiber

Die gesetzlichen Regelungen und der darauf aufbauende Notfallplan geben klar vor, dass insbesondere Haushaltskunden und soziale Einrichtungen sowie Fernwärmeanlagen („geschützte Kunden”) prioritär mit Gas zu versorgen sind. 

 

Vor diesem Hintergrund sollten Gasverteilernetzbetreiber folgende Maßnahmen ergreifen:

 

Implementierung und Strukturierung Krisenmanagement

  • Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen
  • Rechtssichere Dokumentation

 

Kundendifferenzierung

  • Erfassung der „geschützten Kunden”
  • „Nicht-geschützten Kunden”: Bestimmung Ablauf / Reihenfolge bei Gasmangel 

 

Kommunikation

  • Kundeninformation
  • Erläuterung von notwendigen Maßnahmen

 

Gerne können wir Sie bei den aktuellen Aufgabenstellungen unterstützen!

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