Die aktuellen Entwicklungen der Beschaffungsmärkte erfordern eine besondere Aufmerksamkeit!

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veröffentlicht am 15. Februar 2022

 

In den vergangenen Monaten konnten an den Beschaffungsmärkten Strom und Gas bisher nicht bekannte Preissteigerungen beobachtet werden.

 

Die Einflussfaktoren auf die aktuellen Entwicklungen sind vielfältig und komplex. Die unerwartet schnelle Erholung der Wirtschaft Ende 2021 und eine weltweit stärkere Energienachfrage, vor allem in Asien und Südamerika, trafen auf die mit geringeren Mengen planenden europäischen Gasmärkte. Verschärfend wirken zudem niedrig gefüllte Gasspeicher und politische Spannungen mit Russland in der Ukraine und um Nordstream II, die die Erweiterung der Lieferkapazität für russisches Erdgas verhindern. Zusätzlich treiben der vermehrte Einsatz von Kohle- und Gaskraftwerken in Verbindung mit einem Rekordhoch der Preise für CO2-Emissionszertifikate den Strompreis in die Höhe.​

 

 

Gewichteter Stromgroßhandelspreis 

 Quelle: Bundesnetzagentur, smard Strommarktdaten; Gewichteter Stromgroßhandelspreis (Day-Ahead Börsenstrompreis)

 

 

Im Bereich der Endkundenbelieferung hat der deutliche Anstieg der Beschaffungspreise bereits zu Insolvenzen bzw. der Einstellung der Energielieferungen einzelner Anbieter, die ihre Preise voraussichtlich nicht durch eine längerfristige bzw. Back-to-back-Beschaffung abgesichert hatten, geführt.

 

Aufgrund dieser Entwicklungen und da zahlreiche Versorger zumindest zeitweise keine Neuverträge mehr angeboten haben, sind bei den örtlichen Versorgern teilweise sehr hohe Kundenzugänge in der Grund- bzw. Ersatzversorgung zu verzeichnen.

 

Für die Grundversorger resultiert hieraus die Notwendigkeit der Nachbeschaffung hochpreisiger Strom- und Gasmengen für die Belieferung dieser Neukunden.


Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben eine Vielzahl der Grundversorger mit differenzierten Tarifen für Neu- und Bestandskunden reagiert.

 

Die rechtliche Zulässigkeit sogenannter Spreiztarife wurde insbesondere auch von den Verbraucherschutzzentralen kritisch hinterfragt. Das Landgericht Köln hat die Aufteilung von Grund- und Ersatzversorgungspreisen für Strom und Erdgas für rechtlich zulässig erklärt und einen Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale hat bereits den Gang zum Oberlandesgericht angekündigt. Entscheidungen in den Verfahren gegen die Stadtwerke Gütersloh und die WSW Wasser & Energie aus Wuppertal stehen noch aus.

 

Um wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen und Risiken in den Energievertriebssparten zu vermeiden, ist ein klarer Blick auf die einzelnen Kostenbestandteile und ein effizientes Kostenmanagement erforderlich.

 

In diesem dynamischen Umfeld ist eine aktive Steuerung des Vertriebsgeschäfts und eine differenzierte Analyse möglicher Entwicklungen essenziell.

 

Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Expertise und unserem digitalen Vertriebscontrolling.

 

Unser Controllinginstrument ermöglicht eine unterjährige Analyse und eine transparente Steuerung der Vertriebsaktivitäten. 

 

 

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