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veröffentlicht am 1. Februar 2022
Wie der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium mitgeteilt hat, plant die Bundesregierung eine Änderung des EnWG, dass es zukünftig nur einheitliche Tarife in der Grundversorgung geben dürfe. Darüber soll die Pflicht eingeführt werden, die Kündigung von Gas- oder Stromlieferverträgen mehrere Monate im Voraus anzukündigen, damit Verbraucher ausreichend Zeit hätten, sich einen neuen Versorger suchen zu können. Das Wirtschaftsministerium will zeitnah einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen.
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Dr. Thomas Wolf, LL.M. oec.
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