Förderung für „Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0”

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Das Ziel des neuen Förderprogrammes „Wärmenetze 4.0”, ist die Reduzierung von fossilen Energieträgern durch die Erhöhung des erneuerbaren Energien Anteils am Wärme und -Kälteendverbrauch. Durch die Förderung soll es mit konkurrenzfähigen Wärme- und Kältepreisen gelingen, dass sich nachhaltige Energiesysteme gegen die konventionelle Erzeugung durchsetzen können.

 

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den Anteil an fossilen Energieträgern am Primärenergiebedarf des Gebäudebestandes bis 2050 um 80 Prozent zu reduzieren. Weiterhin soll der Anteil an Erneuerbaren Energien am Endverbrauch für Wärme und Kälte in den nächsten drei Jahren auf 14 Prozent angehoben werden. Um diese Ziele nachhaltig voranzutreiben, wurde nun die Förderbekanntmachung zu den Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 veröffentlicht.


Die Wärmenetze der vierten Generation sollen eine hocheffiziente und umweltschonende Bereitstellung von Wärme und Kälte garantieren und trotzdem mit konkurrenzfähigen Wärmepreisen gegen die konventionelle Erzeugung wirtschaftlich betrieben werden können.


Die Lösung liegt gemäß der Bundesregierung in Niedertemperatursystemen, die durch Erneuerbare Energien und Abwärme gespeist und durch Wärmespeicher unterstützt werden. Die wettbewerbsfähigen Wärmegestehungskosten sollen durch die Erschließung bisher nicht nutzbarer Wärmequellen, wie die Anbindung günstiger industrieller Abwärme, ermöglicht werden sowie durch die Ausweitung der Sektorenkopplung, indem Wärme durch (Groß-)Wärmepumpen, saisonale Großwärmespeicher oder power-to-x Lösungen eingespeist wird. Vorlauftemperaturen von 20 bis 95 °C sollen ausreichen, um die Abnehmer an den Nah- und Fernwärmenetzen zu versorgen.

 
Die seit Anfang Juli gültige Förderung der Bundesregierung soll den Bogen zwischen Forschung und Entwicklung und tatsächlicher Realisierung in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht spannen. Sie schafft den Anreiz, Modellvorhaben umzusetzen und somit den Weg für eine breite Markteinführung der Wärmenetze 4.0 zu ebnen.


Die Förderung besteht aus 2 Modulen:

  • Im Modul I wird die Prüfung der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines Konzepts mittels einer Machbarkeitsstudie gefördert. Die Förderhöhe beträgt hier maximal 600.000 Euro
  • Im Modul II soll die Realisierung eines Wärmenetzes 4.0 durch einen Neubau oder die Transformation eines bestehenden Netzes subventioniert werden. Die Zuschussförderung kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

 

Mehrere Voraussetzungen bestehen, damit ein Wärmenetz als System 4.0 anerkannt und gefördert wird:

  • Der Anteil an erneuerbaren Energien und Abwärme an der jährlichen Wärmeeinspeisung beträgt mindestens 50 Prozent
  • Die Wärmepreise entsprechen denen der Wärme aus konventionellen Netzen oder sind geringer
  • Mindestens 100 Abnehmer sind an das Netz angeschlossen oder es besteht eine Abnahme von mindestens 3 GWh im Jahr
  • Es handelt sich um ein niedrig temperiertes Wärme-/Kältenetz mit einem Vorlauf zwischen 20 und 95 °C
  • Saisonale Wärmespeicher kommen zum Einsatz, solange ihre Unwirtschaftlichkeit nicht dargelegt werden kann
  • Angeschlossene Stromverbraucher/-erzeuger weisen eine Voraussetzung für einen netzdienlichen Betrieb und die Einbindung in ein intelligentes Stromnetz auf

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen, kommunale Betriebe und Zweckverbände, eingetragene Vereine und eingetragene Genossenschaften. Ein Antrag inkl. geforderter Nachweise ist vor Beginn einer Maßnahme zu stellen und kann auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) heruntergeladen werden.

 

Wir unterstützen Sie gern!

 

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Benjamin Richter

Diplom-Betriebswirt (FH)

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