Bayern legt eigenes Programm zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf

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In starker Anlehnung an das Förderprogramm des Bundes startet zum 01. September 2017 der erste Aufruf zur Antragseinreichung im Rahmen der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern” des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Gefördert werden im ersten Aufruf Normalladepunkte sowie die dafür notwendigen Netzanschlüsse.

 

Der Freistaat Bayern legt mit seiner zum 01. September 2017 in Kraft tretende Förderrichtlinie ein eigenes Programm zur Förderung der Ladeinfrastruktur in Bayern auf. Darunter förderfähig sind:

 

  • Öffentlich zugängliche Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 kW)
  • Öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 kW)
  • Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur (bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwerts z.B. Erfüllung der Mindestanforderungen der Ladesäulenverordnung oder Ertüchtigung der Leistungsfähigkeit bzw. Authentifizierungsoptionen)
  • Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher (sofern kostengünstiger als reiner Netzanschluss)

 

Die Förderung erfolgt mittels direkter Zuschüsse. Zentrales Förderkriterium sind die geringsten Förderausgaben pro kW Ladeleistung. Die Förderhöchstsätze sind wie folgt definiert:

 

Fördergegenstand​Prozentualer Förderanteil​Maximalbetrag
Normalladepunkt (bis 22 kW)​60 Prozent​3.000 Euro
​Schnellladepunkt (kleiner 100 kW)​60 Prozent​12.000 Euro
​Schnellladepunkt (ab 100 kW)​60 Prozent​30.000 Euro
Netzanschluss Niederspannungsnetz​60 Prozent​5.000 Euro
​Netzanschluss Mittelspannungsnetz​60 Prozent​50.000 Euro

 

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist ausgeschlossen.


Zu den Kernvorgaben für eine Förderfähigkeit zählen:

 

  • Öffentlich zugängliche Ladesäule (reduzierter Fördersatz bei zeitlich begrenzter Zugänglichkeit)
  • Betrieb der Ladesäulen mit aus Erneuerbaren Energien erzeugtem Strom (zertifizierter Grünstrom-Liefervertrag oder Eigenerzeugung)
  • Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren
  • Einhaltung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung

 

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Eine Antragstellung ist ausschließlich im Rahmen einzelner Förderaufrufe möglich. Die Details sind der Förderrichtlinie sowie den jeweils gültigen Aufrufen zur Antragseinreichung zu entnehmen.

 

Erster Förderaufruf

Der erste Förderaufruf startet am 01.09.17 um 10:00 Uhr und endet am 27.10.17 um 10:00 Uhr. Im Rahmen dieses Aufrufs werden ausschließlich Normalladepunkte sowie die dafür notwendigen Netzanschlüsse gefördert. Schnellladeinfrastruktur sowie Aufrüstung/Ersatzbeschaffung sind nicht Gegenstand dieses Aufrufs.

 

Die Online-Formulare sind beim zuständigen Projektträger Bayern Innovativ erst ab dem 01.09.17 abrufbar, die einzureichenden Informationen werden sich jedoch stark am Bundesprogramm orientieren. Eine Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge der vollständig eingereichten Anträge, d.h. nicht nach dem grundsätzlichen Kriterium der geringsten Förderausgaben pro kW Ladeleistung. Dafür erfolgt die Förderung mit einem reduzierten prozentualen Förderanteil von maximal 40 Prozent. Zusätzlich wird eine regionale Verteilung der Ladepunkte berücksichtigt. Insgesamt stehen für den ersten Aufruf 1,45 Millionen Euro zur Verfügung.

Kontakt

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Maria Ueltzen

Europäische Dipl.-Verwaltungsmanagerin (FH)

Associate Partner

+49 911 9193 3614

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