Niedersachsen und Bundesregierung erhöhen Wettbewerbsdruck auf Fernwärme-Branche

PrintMailRate-it

Mit mehreren neuen Markt- und Tätigkeitsberichten und der Einleitung von Missbrauchsverfahren wollen die kartellrechtlichen Institutionen den Wettbewerbsdruck auf die Fernwärmebranche erhöhen. Kartellrechtliche Aspekte müssen deshalb gerade auch für kleine und mittlere Fernwärmeversorger fester Bestandteil der regelmäßig zu wiederholenden Fernwärmepreiskalkulation sein. 

 

Die Landeskartellbehörde Niedersachsen hat am 24.07.2015 den Abschlussbericht zur Sektorenuntersuchung des Fernwärmemarktes veröffentlicht und gleichzeitig mitgeteilt, dass sie gegen 7 niedersächsische Fernwärmeversorger weitere Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines kartellrechtlichen Preismissbrauchs eingeleitet hat. Die Bundesregierung hatte bereits einen Monat zuvor in ihrer Stellungnahme zum Jahresbericht des Bundeskartellamts festgestellt, dass der Fernwärmemarkt durch wettbewerbliche Defizite gekennzeichnet sei, die mangels ausreichender wettbewerblicher Kontrolle im Markt selbst durch stichprobenhafte Überprüfungen und Verfahren gegen Unternehmen mit sehr hohen Preisen und eine Stärkung des Systemwettbewerbs ohne örtliche Anschlussverpflichtungen vermindert werden müssten (BT-DrS. 18/5210 vom 15.06.2015, S. VII Ziffer 35 und 36).
 
Die politische Interessenvertretung der Fernwärmebranche, der AGFW, sieht sich durch den Tätigkeitsbericht gleichwohl in seiner ablehnenden Haltung gegen die Ausschreibung von Fernwärmekonzessionen, Durchleitungsansprüche und die Entflechtung von Fernwärmeerzeugung und -transport bestätigt. 
  
Dem ist zuzustimmen, da nach der Stellungnahme der Bundesregierung trotz des für die Branche wenig positiven Befunds kaum mit grundlegenden regulatorischen Eingriffen des Gesetzgebers zu rechnen ist. Die zunehmende Zahl der Sektorenuntersuchungen und Missbrauchsverfahren zeigt aber, dass vor allem die Landeskartellämter aktiver geworden sind. Damit verschiebt sich der wettbewerbliche Druck vor allem auf die mittleren und kleinen Fernwärmeversorgungsunternehmen. Eine kartellrechtliche Risikoanalyse nach Vergleichsmarktkriterien und die Dokumentation der kartellrechtlich relevanten Daten sollte deshalb inzwischen fester Bestandteil periodisch zu wiederholender Preiskalkulationen im Fernwärmemarkt sein. Gerade im Segment der kleinen und mittleren Fernwärmeversorger sind hier in der Praxis jedoch häufig noch Defizite festzustellen (vgl. aktuelle Rödl & Partner Studie Fernwärmemarkt).

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Joachim Held

Rechtsanwalt, Mag. rer. publ.

Associate Partner

+49 911 9193 3515

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu