Koalitionsausschuss beschließt Eckpunkte eines Konjunkturpaketes - Chancen für Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen

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​veröffentlicht am 16. Juni 2020

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind insgesamt noch nicht abzuschätzen – zumal ein Wiederaufflammen oder eine zweite Welle, zumindest solange kein Impfstoff flächendeckend zur Verfügung steht, ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Weltweit ist die Wirtschaftsleistung zurückgegangen, gerade eine Exportnation wie Deutschland wird dies verstärkt zu spüren bekommen.

 
Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Juni 2020 auf Eckpunkte eines Konjunkturpakets geeinigt, was die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie angeht. Auf die Maßnahmen, die nicht zuletzt Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen besonders betreffen, soll im Folgenden genauer eingegangen werden.


Maßnahme 1: Absenkung der Umsatzsteuer

Zur Stärkung des Binnenkonsums wird die Umsatzsteuer im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent respektive von 7 Prozent auf 5 Prozent abgesenkt.


Chancen und Auswirkungen auf Stadtwerke und EVU:
Energieversorgungsunternehmen sehen sich für das Geschäftsjahr 2020 mit zwei unterschiedlichen Umsatzsteuern konfrontiert. Da sich diese in der Jahresendabrechnung der Endkunden wiederfinden muss gilt es diesbezüglich frühzeitig eine Strategie zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sind insbesondere die unterschiedlichen Ablesezeiträume für Strom und Gas zu beachten. Ausführlichere Informationen erhalten Sie hier.

Maßnahme 3: Absenkung der EEG-Umlage

In Folge des Corona-bedingten Rückgangs des Börsenstrompreises und des verminderten Strombedarfs droht die EEG-Umlage im Jahr 2021, trotz geplanter Senkungseffekten des BEHG, stark anzusteigen. Um für mehr Verlässlichkeit bei den staatlichen Strompreisbestandteilen zu sorgen, wird ab 2021 zusätzlich zu diesen Einnahmen aus dem BEHG ein weiterer Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur schrittweisen verlässlichen Senkung der EEG-Umlage geleistet. Die Höhe dieser wird im Jahr 2021 bei 6,5 ct/kWh und im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kWh liegen.


Chancen und Auswirkungen auf Stadtwerke und EVU:
Eine deutliche Steigung der EEG-Umlage und der Endverbraucherstromkosten hätten zu vertrieblichen Herausforderungen und zunehmenden Wechselquoten geführt. Die Senkung der EEG-Umlage in den kommenden Jahren ist demnach positiv zu bewerten, sie ermöglicht Preisstabilität und verursacht geringere Wechselquoten. Mittelfristig werden sich unserer Einschätzung nach im Bereich der Gas- und Wärmeversorgung durch steigende CO2-Kosten und sinkende Stromkosten Verschiebungstendenzen z.B. in Richtung Wärmepumpe / Solarthermie ergeben. Dies sollte bei der Planung von Gasnetzen, Contracting-Vorhaben und Wärmenetzen berücksichtigt werden.

 

Maßnahme 35: Elektrische Mobilität

Zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung im Mobilitätssektor sieht das Konjunkturpaket Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Elektromobilität vor. Unter anderem wird die zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.


Zudem wird die vom Bund gewährte „Innovationsprämie” verdoppelt. Für E-Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 Euro bedeutet dies eine Förderung von 6.000 Euro statt bisherigen 3.000 Euro. Inwieweit sich die Herstellerprämie von aktuell 3.000 Euro verändern wird ist aktuell noch nicht bekannt. Die Besteuerung reinelektrischer Dienstwagen von 0,25 Prozent gilt darüber hinaus für Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis bis zu 60.000 Euro statt bisher bis 40.000 Euro.


Das Paket sieht die zügige Umsetzung des 2019 beschlossenen Masterplans Ladeinfrastruktur vor, sodass der Ausbau der Ladeinfrastruktur schnellstmöglich erfolgen kann. Dieser beinhaltet unter anderem das Ziel, die Zahl öffentlich-zugänglicher Ladepunkte bis zum Jahr 2030 auf eine Million zu erhöhen.


Um die Nachfrage nach E-Bussen zu erhöhen und den Stadtverkehr umweltfreundlicher zu machen, wird die Förderung für E-Busse und deren Ladeinfrastruktur bis Ende 2021 befristet aufgestockt.


Chancen und Auswirkungen auf Stadtwerke und EVU:
Das Paket schafft die Grundlagen für eine ökonomische Elektrifizierung des Mobilitätssektors. Dabei können Energieversorger sowohl bei der Umstellung der eigenen Flotte als auch bei der Entwicklung von weiteren Dienstleistungen und Produkten (Betriebsführung/Contracting von Ladesäulen, Vertrieb von Wallboxen, Ladestromprodukte, Carsharing etc.) profitieren.


Die Kundennähe und das vorhandene Vertrauen können genutzt werden neue Geschäftsmodelle in einem dynamischen Markt zu entwickeln.

Aufgrund der Geschwindigkeit des Marktes und der Vielzahl an Konkurrenten raten wir dazu sich möglichst frühzeitig mit der Thematik auseinander zu setzen.

 

Maßnahme 36: Entwicklung Wasserstofftechnik

Mit dem Ziel Deutschland bei modernster Wasserstofftechnik zum Ausrüster der Welt zu machen will die Bundesregierung kurzfristig die „Nationale Wasserstoffstrategie” vorlegen (zum 10.06.2020 bereits vorgelegt). Hieraus soll ein Programm zur Entwicklung von Wasserstoffproduktionsanlagen entwickelt werden. Bis zum Jahr 2030 sollen so industrielle Produktionsanlagen mit bis zu 5 GW Gesamtleistung entstehen. Rechtliche Anreize, wie die Befreiung der EEG-Umlage sind angestrebt.


Chancen und Auswirkungen auf Stadtwerke und EVU:
Stand heute sind Energieversorgungsunternehmen noch nicht spürbar von der steigenden Bedeutung von Wasserstoff betroffen. Nichtsdestotrotz ist es ratsam die Entwicklung des Marktgeschehens aufmerksam zu beobachten, um so frühzeitig reagieren zu können. Innovationsfreudige Versorger haben zudem die Möglichkeit eine Vorreiterrolle im künftigen Wasserstoffmarkt einzunehmen.

 

Maßnahme 37: Ausbau Erneuerbarer Energien

Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zu forcieren, soll der bereits länger in der Diskussion stehende Förderdeckel für Photovoltaik-Anlage unmittelbar abgeschafft und das Ausbau-Ziel für die Offshore-Windkraft von 15 auf 20 GW in 2030 angehoben werden. Gleichzeitig wird der Ausbau der Onshore-Windenergie, durch Möglichkeit der Länder den Mindestabstand auf 1.000 Metern gesetzlich festzulegen, ausgebremst.


Chancen und Auswirkungen auf Stadtwerke und EVU:
Durch die Weiterförderung von Photovoltaikprojekten bieten sich für Energieversorger die Möglichkeit das eigene Produktportfolio zunehmend nachhaltig zu gestalten und von prognostizierbaren und risikoarmen Renditen zu profitieren. Neben Freiflächenanlagen kommen dabei zunehmend neue Geschäftsmodelle in Betracht. Im urbanen Raum besitzen hier unter anderem, PV-Pachtmodelle, Mieterstromprojekte und Kombinationen mit Elektromobilität Umsetzungspotential.

 

Maßnahme 39: Gebäudesanierung

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird für 2020 und 2021 aufgestockt. Darüber hinaus werden auch die Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude erhöht und ein Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen aufgelegt


Chancen und Auswirkungen auf Stadtwerke und EVU:
Die Fördermaßnahmen machen eigene und kommunale Gebäudesanierungsprojekte zusätzlich attraktiver und sollten angegangen werden. Mittelfristig erwarten wir im Gebäudebereich zunehmende Modernisierungstendenzen und Effizienzsteigungen. Dies könnte im Bereich der Gas- und Wärmeversorgung sowie in Contractingprojekten zu Mengenrückgängen führen und sollte in Projektplanungen und Preismodellen Berücksichtigung finden.


Maßnahme 48: Förderung von Smart Citys

Das Programm „Smart City” zur Förderung innovativer Städte und Gemeinden wird fortgesetzt und aufgestockt. Hierdurch sollen Modellprojekte geschaffen werden, die die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit mit den neuen Chancen der Digitalisierung vereinen.


Chancen und Auswirkungen auf Stadtwerke und EVU:
Für Städte, Gemeinden und deren Stadtwerke bietet das Programm die Möglichkeit als Vorreiter in eine nachhaltige und digitale Zukunft zu gehen. Lokale Stadtwerke können hier als aktiver und wichtiger Part in diesem Prozess auftreten.


Hinsichtlich konkreter Fragestellungen und bei der spezifischen Umsetzung Ihrer Projekte beraten wir Sie gerne.

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Ausgabe 19/2020

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