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Mit dem Beschluss des Verordnungsentwurf zur Ausschreibung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und innovativen KWK-Systemen vom 17.05.2017 geht das Verordnungsgebungsverfahren kurz vor Ende der Legislaturperiode in den Endspurt.
Die Bundesregierung hat am 17.05.2017 den Verordnungsentwurf zur Ausschreibung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und innovativen KWK-Systemen beschlossen und zur Stellungnahme bis zum 28. Juni 2017 an die Bundestagsausschüsse überwiesen (BT-DrS. 18/12443).
Bereits zum Referentenentwurf hatten die Bundesländer und zahlreiche Branchenverbände umfassend Stellung genommen. So kommentierte der BDEW als zentraler Verband der Versorgungswirtschaft die vorgelegte Verordnung als praktikablen Entwurf. Das Wirtschaftsministerium habe darin zentrale Empfehlungen der Branche berücksichtigt, so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Kritisch sieht der Verband die sehr hohen Anforderungen für innovative KWK-Systeme. Die Beschränkung auf Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen schränke zudem die Vielfalt der Optionen und Brennstoffe unnötig ein. Eine größere Technologieoffenheit würde die Kosteneffizienz steigern und die Innovationskraft beflügeln.
Nachdem die Verordnung keiner weiteren Zustimmung der Bundesländer bedarf (§ 33b Abs. 1 KWKG 2017), ist mit einer Verabschiedung noch kurz vor Ende der Legislaturperiode zu rechnen.
Benjamin Hufnagel
Wirtschaftsingenieur (B.Eng.), M.A. Europäische Energiewirtschaft
Associate Partner
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