EEG-Mittel künftig auch für Stromproduzenten aus dem benachbarten Ausland

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Die Bundesregierung hat sich mit der Europäischen Kommission darauf verständigt, ab 2017 die Förderung von fünf Prozent der jährlich neu zu installierenden Erneuerbaren-Energie-Leistung für Anlagen in anderen EU-Mitgliedsstaaten zu öffnen. Zunächst sollen zwei Pilot-Ausschreibungen für Photovoltaik- Freiflächenanlagen testweise geöffnet werden.

 

​Um  den Umbau des deutschen Energiesystems zu fördern sowie das europäisch ausgerichtete „Strommarkt 2.0”-Projekt konsequent weiterzuführen, plant die Bundesregierung in Abstimmung mit der Europäischen Kommission die anteilige Öffnung der EEG-Förderung für andere EU-Mitgliedstaaten. So sollen ab 2017 die Ausschreibungen in einem Umfang von fünf Prozent der jährlich neu zu installierenden Erneuerbaren-Energien-Leistung für Anlagen in anderen EU-Mitgliedstaaten geöffnet werden.
  

Den rechtlichen Rahmen hierfür setzen § 2 Abs. 6 EEG 2014 und die entsprechende Verordnungsermächtigung in § 88 Abs. 2-4 EEG 2014, welche an die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien aus dem Ausland drei Voraussetzungen knüpft:
  • Das Vorliegen einer völkerrechtliche Vereinbarung zwischen Deutschland und dem Partnerland im Sinne der Kooperationsmechanismen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie 2009/28/EG. 
  • Eine Förderung nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit mit dem Ziel, die Förderpolitik der Mitgliedstaaten schrittweise besser zu verzahnen und sicherzustellen, dass auch deutsche Anlagen in das benachbarte Partnerland einspeisen können.
  • Ein Nachweis des physikalischen Imports des Stroms, sodass sichergestellt werden kann, dass die im Ausland geförderten Anlagen einen vergleichbaren realen Effekt auf den Umbau des deutschen Energiesystems haben wie die im Inland geförderten Anlagen.

 
In einer Testphase sollen zwei Pilotausschreibungen mit Dänemark und Luxemburg – vorbehaltlich erfolgreicher Verhandlungen hierzu – zunächst für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geöffnet werden.
Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Referentenentwurf zur „Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus Erneuerbaren Energien sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der Erneuerbaren Energien” vorgelegt.  Der Start zur Länder- und Verbändeanhörung sowie der Aufruf zur Stellungnahme hierzu ist Ende April erfolgt.
 
Bereits im zweiten Quartal diesen Jahres könnte daher eine Europäische Freiflächenausschreibungsverordnung durch das Bundeskabinett in Kraft gesetzt werden, welche die Pilotöffnung für die Photovoltaik-Freiflächenanlagen regeln würde.
 
Basierend auf diesen Ergebnissen soll dann die anteilige Öffnung ab 2017 auch für andere Technologien geregelt werden.

 

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