Autostrom-Tarife als neues Vertriebsprodukt für Energieversorger

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Viele Stadtwerke und kommunale Energieversorgungsunternehmen setzen sich aktuell bereits intensiv mit dem Thema der Elektromobilität auseinander und zeigen in zahlreichen Projekten deutschlandweit, wie sie emissionsfrei, lokal und kostengünstig die Mobilität der Zukunft aufbauen. Ihr Engagement verspricht mittelfristig neue Kunden, ohne teure Vertriebsboni bezahlen zu müssen. Ein passender Autostrom- bzw. Fahrstromtarif zur Strombetankung der Elektrofahrzeuge ist oftmals ein einfacher Einstieg in das Geschäftsfeld Elektromobilität, das zukünftig hohe Wachstumspotentiale verspricht.

 

​Autostrom-Tarife dienen derzeit oftmals nur als Marketing-Instrument

Um sein Elektroauto zu Hause und insbesondere unterwegs mit Strom betanken zu können, sind spezielle Autostrom-Tarife notwendig. Neben den derzeit noch hohen Anschaffungskosten, bedingt durch die hohen Kosten für die im Elektrofahrzeug verbaute Batterie, werden aus Nutzersicht zukünftig auch die Fahrstromtarife einen signifikanten Einfluss auf den wirtschaftlichen Betrieb von Elektromobilen haben.

 
Am Markt existieren bereits einige günstige Autostrom- bzw. Fahrstrom-Tarife von großen Energieversorgern aber auch von regional agierenden Stadtwerken, mit denen man sein Elektroauto betanken kann. Bei den günstigsten Tarifen ist der Autostrom kostenlos – zumindest wenn das Elektroauto an den vom entsprechenden Versorger aufgestellten Ladesäulen aufgeladen wird. Andere Tarife bestehen, wie auch die gewöhnliche Stromlieferung in den eigenen vier Wänden, oftmals aus einer Grundgebühr und einer verbrauchsabhängigen Gebühr. In einigen Regionen ist der Autostrom bereits in das kommunale Mobilitätskonzept eingebettet und mit Fahrkarten für den ÖPNV kombinierbar.


Dass der Großteil der Energieversorger derzeit Autostrom sehr günstig oder sogar kostenlos anbietet, spricht dafür, dass die Lademöglichkeit für Elektroautos bisher eher als Marketing-Instrument denn als ernsthafte Einnahmequelle angesehen wird. Die Preisinformationen der einzelnen Anbieter erstrecken sich bisher zumeist auf einige wenige öffentliche Ladesäulen. Vor dem Hintergrund des weiteren Ausbaus der Ladeinfrastruktur, der u.a. durch das aufgelegte Förderprogramm zur Verbreitung von Ladesäulen forciert wird, und insbesondere aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen ist jedoch zu erwarten, dass die Anzahl der Autostrom-Tarife in nächster Zeit sprunghaft zunehmen wird und sich dazu ein ernsthaftes Geschäftsmodell am Markt etablieren lässt.

 

Nur ökologische Fahrstromtarife machen die Elektromobilität erst umweltfreundlich

Die zunehmende Verbreitung der Elektromobilität wird als wesentlicher Baustein dafür gesehen, die Erreichung der Klima- und Umweltschutzziele durch eine Absenkung der CO2-Emmissionen zu unterstützen. Um dieses Vorhaben zu untermauern, ist es unabdingbar, dass die Betankung von Elektromobilen mit Strom erfolgt, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Denn erst so wird die Elektromobilität (abgesehen vom Produktionsprozess des Fahrzeugs) praktisch emmissionslos.

 
Um den Umweltgedanken darüber hinaus in die Gestaltung der Fahrstromtarife einfließen zu lassen, ist es zur Sicherung der Netzstabilität vor dem Hintergrund der volatilen Energieproduktion durch erneuerbare Energiequellen denkbar, flexible Ladetarife für die Aufladung von Elektrofahrzeugen nach Tages- und Nachttarifen zu implementieren. So können Autostromkunden ihr E-Auto beispielsweise im Nachttarif zu Zeiten günstig laden, in denen der Gesamtstromverbrauch aus netztechnischer Sicht zu gering ist.


Die konkrete Ausgestaltung von Autostrom-Tarifen ist vielfältig

Neben den dargelegten Aspekten der Umweltfreundlichkeit bestehen bei der konkreten Ausgestaltung der Mobilstromtarife selbst vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für die Energieversorgungsunternehmen.

 
Aufgrund der Tatsache, dass Netzbetreiber Elektrofahrzeuge (ähnlich wie Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen) als sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen” klassifizieren können, fallen für Autostromtarife niedrigere Netzentgelte an, als bei Standard-Verbrauchstarifen von Haushaltskunden. Da die Netzentgelte einen wesentlichen Bestandteil des Strompreises darstellen, ermöglicht dies eine Stromversorgung von E-Fahrzeugen in auslastungsschwachen Zeiten (z. B. in der Nacht) zu vergleichsweise günstigen Preisen. Dies kann somit als zusätzliches Verkaufsargument der Mobilstromtarife dienen. Zwar kann der Netzbetreiber so die Stromlieferung zeitweise aussetzen und die Anlage theoretisch jederzeit abschalten, wenn Probleme mit der Netzstabilität auftreten sollten. Dies wird aber allgemein in den kommenden Jahren nicht als wahrscheinlich angesehen.

 
Wird der Ladestrom nicht nur zum Kunden nach Hause (z.B. zu einer Wallbox), sondern zusätzlich auch an öffentliche Ladepunkte geliefert, ist in der Regel die Vorhaltung einer eigenen Ladeinfrastruktur (meist in Form von Ladesäulen) im Netzgebiet die grundlegende Voraussetzung zum Vertrieb von Mobilstromtarifen. Soll dem Kunden auch außerhalb des Kerngebietes an „fremden” Ladesäulen ein Laden seines Elektromobils ermöglicht werden, so sind Kooperationen mit überregional agierenden Mobilitätsanbietern möglich, die es aus Sicht des Versorgungsunternehmens ebenfalls individuell zu analysieren gilt.

 
Bei Ladestromtarifen an öffentlichen bzw. halb-öffentlichen Ladeplätzen gilt es grundsätzlich abzuwägen, ob sich die Preisgestaltung an der geladenen Strommenge (mengenorientiert) oder an der zum Laden genutzten Standzeit am Ladeplatz (zeitorientiert) ausrichtet. Eine individuelle Analyse der örtlichen Gegebenheiten zum Beispiel in Bezug auf die erwartete Auslastung der Ladepunkte und das Vorhandensein von Normal- oder Schnellladepunkten ist hierbei notwendig, um die Wirtschaftlichkeit von Ladestromtarifen fundiert untersuchen zu können.

 
Unter anderem durch die Aufstellung verschiedener Szenarien im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsanalysen muss die wirtschaftlichste Lösung als optimale Handlungsalternative identifiziert werden. Rödl & Partner berät Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen bei dem Einstieg in das Geschäftsfeld Elektromobilität mit umfassenden betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Beratungsleistungen.

 

Kontakt

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Christian Riess

Diplom-Kaufmann

Associate Partner

+49 221 9499 092 32

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