Förderung und umsatzsteuerliche Behandlung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen

PrintMailRate-it

In Bezugnahme auf die Richtlinie zur Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr des BMWi ist mit Datum vom 04.01.2017 eine Stellungnahme von der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Umweltbonus veröffentlicht worden.

 

​Zur Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD Frankfurt/M) am 04.01.2017 zur umsatzsteuerlichen Behandlung des sog. Umweltbonus von Bund und Industrie in einer Förderrichtlinie Stellung genommen
(S 7200 A – 273 – St 110). Die Verfügung der OFD bezieht sich dabei auf den entsprechenden Erlass des hessischen Ministeriums für Finanzen vom 28.12.2016 sowie auf die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 29.06.2016.

 

Die Verfügung beinhaltet, dass bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen ein sog. Umweltbonus in Form einer Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro für ausschließlich elektrische Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge von Bund und Automobilindustrie gewährt wird. Die Finanzierung erfolgt jeweils hälftig. Der Anteil des Bundes wird jedoch nur gewährt, wenn der Nettokaufpreis für den Endkunden mindestens um den hälftigen Anteil des Umweltbonus reduziert ist. Grundlage der Prüfung ist hierbei der dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegende Nettolistenpreis des jeweiligen Basismodells. Bedingung für die Förderfähigkeit sind nach dem Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) erstmals zugelassene, elektrisch betriebene Neufahrzeuge gemäß Nr. 3 der Förderrichtlinie, welche u.a. von Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften zugelassen werden und die dann Empfänger des Umweltbonus sind.

 

Die Verfügung der OFD Frankfurt/M bezieht sich auf den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschnitt 10.2 (7) UStAE) und stellt klar, dass es sich bei der Auszahlung des Umweltbonus seitens des Bundes um einen echten Zuschuss handelt (Gewährung überwiegend im öffentlich-rechtlichen Interesse). Der Anteil des Bonus der Automobilindustrie stellt eine nachträgliche Entgeltminderung des Händlereinkaufspreises dar. Daraus folgt gleichzeitig die Minderung des Verkaufspreises des Fahrzeugs beim Händler und es ergibt sich eine Minderung der Umsatzsteuerbelastung, als auch des Vorsteuerabzuges. Bei Antragsstellung durch den Fahrzeugkäufer ist insbesondere auch im Hinblick auf die Abrechnung der Sonderausstattung die Nr. 5 der Förderrichtlinie zu beachten.

 

Gemäß Nr. 5.1 der Förderrichtlinie können gewerbliche Leasingnehmer den Anspruch am Bundesanteil des Umweltbonus an den Leasinggeber oder den Händler abtreten. Bei Abtretung an die Leasinggesellschaft wird der Bundeszuschuss als umsatzsteuerpflichtige Leasingsonderzahlung behandelt. Der Leasingnehmer darf gemäß § 15 UStG den Vorsteuerabzug geltend machen. Bei Abtretung an den Händler stellt der Zuschuss ein durchgeleitetes Entgelt für die Leasingleistung der Leasinggesellschaft an den Leasingnehmer, als auch für die Fahrzeuglieferung des Händlers an die Leasinggesellschaft dar. Der Vorsteuerabzug gemäß § 15 UStG ist bei den Beteiligten möglich.

 

Das BAFA ist für die Abwicklung zuständig. Als Bewilligungsbehörde entscheidet das Bundesamt nach pflichtgemäßem Ermessen sowie unter Vorbehalt der Nr. 6.3 der Förderrichtlinie und berücksichtigt alle Anträge, die bis zum 30.06.2019 eingehen. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds” (EKFG) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können nach aktuellem Stand keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.

Kontakt

Contact Person Picture

Manuel Maul

Steuerberater

Associate Partner

+49 911 9193 3563

Anfrage senden

Contact Person Picture

Benjamin Hufnagel

Wirtschaftsingenieur (B.Eng.), M.A. Europäische Energiewirtschaft

Associate Partner

+49 911 9193 3570

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu