5G-Lizenzen – Stadtwerke bringen sich in Position

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Die Vergabe der ersten 5G-Lizenzen durch die Bundesnetzagentur steht bevor und neben den großen Playern der Mobilfunkbranche bringen sich zunehmend auch Stadtwerke in Position, um perspektivisch am Geschäft mit den mobilen Daten beteiligt zu sein.

 

Im Grundsatz erfordert der in Politik und Wirtschaft geforderte Aufbau eines 5G-Netzes zuerst die Errichtung zeitgemäßer Infrastruktur.

Der Wechsel von 4G auf 5G bringt eine erhebliche Verdichtung des Bundesgebietes mit Mobilfunkmasten mit sich, welche zum Abtransport der „mobilen” Daten jeweils eine stationäre leitungsgebundenes Glasfaseranbindung erfordern.
Hier ist also die Errichtung unterirdischer Leitungsinfrastruktur in größerem Stil von Nöten, was zwangsläufig auch das Interesse von Stadtwerken weckt.


Dabei werden aktuell insbesondere 3 unterschiedliche Ansatzpunkte verfolgt:

  1. Bereits im Sommer kündigt das kommunale Unternehmen wilhelm.tel aus Hamburg an, sich mit dem Ziel eines eigenen vollständigen 5G-Netzes an der Ausschreibung zu beteiligen. Diese Pläne konnten bisher, auch aufgrund der von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Vorgaben zu regionalen Frequenzen, noch nicht öffentlich konkretisiert werden.

  2. Auch die Stadtwerketochter NetCologne aus Köln möchte sich am 5G-Ausbau beteiligen. Das Augenmerk soll hier insbesondere auf die Erschließung von Industriestandorten (vergleichbar mit „Arealnetzen”) gelegt werden.

  3. In unserer Beratungspraxis sehen wir außerdem eine ganze Reihe von Stadtwerken, die aufgrund des 5G-Ausbaus Chancen zur Refinanzierung von Erweiterungsmaßnahmen in ihrer Glasfasernetzinfrastruktur durch Miet- und Pachtmodelle mit Mobilfunkanbietern erkennen. So könnten am TK-Markt aktive Stadtwerke einzelne Leitungen zu wirtschaftlichen Konditionen an Mobilfunkunternehmen verpachten, welche anschließen die Errichtung von Masten und den Betrieb übernehmen. Von den in diesem Rahmen gebauten Trassen können dann günstige Abzweige für die Nutzung im Festnetz erfolgen.

 

Ansatz 2 und 3 decken sich zugleich mit den jüngst veröffentlichten Rahmenbedingungen der BNetzA, in denen eine Vergabe regionaler Frequenzen nicht vorgesehen ist. Ansatz 1 ließen sich demnach nur in Ausnahmefällen sinnvoll weiterverfolgen lassen.

 

In den kommenden Jahren werden zunehmend weitere Frequenzbereich für das 5G-Netz zur Verfügung gestellt. Entsprechende Versteigerungen finden nach Planung der Bundesnetzagentur regelmäßig statt. Insofern ergeben sich bei frühzeitiger Positionierung unterschiedliche Ansatzpunkte für Stadtwerke, auch indirekt einen wirtschaftlichen Vorteil aus den geplanten 5G-Versteigerungen zu generieren.

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Anton Berger

Diplom-Ökonom, Diplom-Betriebswirt (FH)

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