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veröffentlicht am 19. März 2020
Viele Versorger sehen sich derzeit mit der Schwierigkeit konfrontiert, dass Mitarbeiter nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen oder aber Urlaub nehmen müssen, weil zuhause Kinder betreut werden müssen. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat daher entschieden, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die kommunalen Arbeitgeber über den bestehenden Tarifvertrag hinaus ihren Beschäftigten für die Kinderbetreuung bezahlte Freistellungen gewähren können.
Über die Freistellung von Beschäftigten bei Fortzahlung des Entgelts sollen die kommunalen Arbeitgeber je Einzelfall entscheiden. Voraussetzungen für die Befreiung sind:
Die Möglichkeit der Befreiung ist zunächst zeitlich befristet bis einschließlich 30.06.2020.
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Stadtwerke Kompass Ausgabe 06/2020
Andreas Lange
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt
Associate Partner
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