Kostenprüfung Gasverteilernetze – Vorgaben der Bundesnetzagentur

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Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Festlegungsverfahren zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode eingeleitet. Im Vergleich zu den bisherigen Vorgaben (Basisjahr 2010) zeichnet sich eine deutliche Zunahme des Erhebungsaufwandes ab. Stellungnahmen zum geplanten Festlegungsverfahren sind noch bis zum 23. März 2016 möglich.

 

Die von der BNetzA zur Konsultation gestellten Erhebungsbögen umfassen die bilanziellen und kalkulatorischen Werte für die Jahre 2011 bis 2015. Diese sind mit den jeweiligen Anlagen- und Rückstellungs­spiegeln zu ergänzen. Zur Darlegung des betriebsnotwendigen Umlaufvermögens (Forderungen und Kasse) soll zudem eine monatsgenaue Liquiditätsrechnung eingeführt werden. Insofern zeichnet sich ab, dass die BNetzA die erforderliche Liquidität netzbetreiberspezifisch betrachten möchte, um Streitpunkte im Hinblick auf die bisherige Praxis des pauschalen Ansatz von 1/12 der Netzkosten als betriebsnotwendiges Umlaufvermögen „zu vermeiden”. Für das Basisjahr 2015 sind außerdem die Jahresabschlussdaten durch die Erfassung im Form einer Summen- und Saldenliste zu belegen. Hierbei ist kontengenau zu erfassen, welche Anteile direkt bzw. indirekt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet wurden.
   

Für die Darstellung der Kosten aus Dienstleistungsverträgen mit verbundenen Unternehmen sind (unverändert) entsprechende Dienstleisterbögen zu befüllen. Nunmehr sieht die BNetzA jedoch auch einen detaillierteren Erläuterungsbedarf bei den fünf wertmäßig größten Dienstleistungsverträgen von nicht-verbundenen Unternehmen.
  

Da die Daten bereits zum 01. Juli 2016 bei der BNetzA einzureichen sind, sind die Netzbetreiber gut beraten, sich bereits jetzt mit der notwendigen Datenaufbereitung auseinanderzusetzen. Hierbei können wir Sie selbstverständlich gerne unterstützen!
  

Inwieweit die Vorgaben (Erhebungsbögen, Frist, u.a.) durch zuständigen Landesregulierungsbehörden übernommen werden bleibt abzuwarten.

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Jürgen Dobler

Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater

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