Panama, die zweite: Was kommt jetzt?

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veröffentlicht am 26. Juli 2017

 

Vor ca. 15 Monaten wurden die Panama Papers durch ein internationales Journalistennetzwerk veröffentlicht. Nun wurde in den letzten Tagen bekannt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) schein­bar von einer weiteren Quelle ebenfalls eine riesige Datenmenge der Panama Papers angekauft hat. Es stellt sich nun die Frage: Was passiert jetzt?
 

 


Was sind die Panama Papers?

Bei den Panama Papers handelt es sich um Informationen und Unterlagen, die Verbindungen zur Kanzlei Mossack Fonseca und deren Kunden nachwiesen und die dortigen Handlungsweisen in der Form auf­deckten, dass über sog. Briefkastenfirmen lukrative Geschäfte abgewickelt wurden, denen der Ruch des Illegalen anhängt.


Nach Darstellung der Süddeutschen Zeitung wurden in mehr als 80 Ländern Ermittlungen gegen die Kanzlei Mossack Fonseca und deren Kunden eingeleitet – also weitreichende Folgen!

 

Kauf der Daten durch das BKA und was jetzt folgen wird

Das BKA wird die vermutlich riesige Datenmenge auswerten. Man sollte sich nicht von der trügerischen Annahme leiten lassen, dass diese Möglichkeit ungenutzt bleiben wird. Die Auswertung wird sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen, doch ist die Bundesbehörde ausreichend mit Mitteln und Kooperationen ausgestattet, um der Datenmenge Herr zu werden. Die Auswertung wird nach entsprechender Aufberei­tung der Daten digital erfolgen – auch das spart Zeit. Die Ergebnisse aus der digitalen Auswertung werden dann an die für einzelne Steuerpflichtige zuständige Finanzbehörden bzw. Staatsanwaltschaften abge­geben und bei Vorliegen des Anfangsverdachts zu Ermittlungsverfahren führen.

 

Die Prüfung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, ist notwendig, denn allein die Inhaberschaft einer Brief­kasten­firma ist nicht strafbar. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit Tatentdeckung ist gegeben, wenn durch die Nutzung der Briefkastenfirma Einkünfte verschleiert und damit Steuern hinterzogen wurden. Ganz zu schweigen von schwerwiegenden Taten, wie u.a. Waffenschmuggel oder Geldwäsche.

 

Was können Betroffene noch tun?

Steuerpflichtige, die eine Offshore-Firma genutzt haben, sollten nun prüfen, ob die Nachweise steuerlicher Art vorliegen, um darlegen zu können, dass es sich gerade nicht um eine reine Briefkastenfirma gehandelt hat. Sollten Zweifel bleiben, wäre der Weg – wenn es sich um rein steuerliche Angelegenheit handelt – sich den Finanzbehörden mittels einer Selbstanzeige zu offenbaren, die noch verbleibende Alternative.

 

Zur Klärung derartiger Sachverhalte bleibt nicht mehr übermäßig viel Zeit, um proaktiv die entsprechenden Sachverhalte darzulegen, etwaige plausible Nachweise zu erbringen und ggf. in steuerlicher Angelegenheit die Selbstanzeige zu nutzen, um sich vor steuerstrafrechtlichen Konsequenzen zu schützen.

 

Fazit

Für Steuerpflichtige, die in geschäftlicher Beziehung mit sog. Briefkastenfirmen stehen, verbleibt nicht mehr viel Zeit. Der Datenankauf des BKA wird, wie schon die Veröffentlichung der Panama Papers vor mehr als einem Jahr, zu einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren führen.


Der Unterschied zur damaligen Veröffentlichung ist nun jedoch, dass das BKA im Besitz der Daten ist und nun mit all seinen zur Verfügung stehenden Mitteln diese auswerten und einen Abgleich mit den Steuer­akten der betroffenen Steuerpflichtigen veranlassen werden wird. Die Möglichkeit bestand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Panama Papers nicht! Die Zeit ist überschaubar kurz, um eigene Schritte zur Vermeidung von steuerstrafrechtlichen Konsequenzen auf den Weg zu bringen.

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Ulrike Grube

Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Rechtsanwältin

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